IX. Darstellungen zur allgemeinen deutschen Geschichte in tschechischer Sprache.

Dostál ( 16), seit längerem mit der Geschichte Maximilians II. beschäftigt, gibt an Hand der Berichte des französischen Residenten in Wien, Vulcob, das Echo wieder, das die Bartholomäusnacht bei Maximilian II. auslöste. Dabei kam die tolerante Haltung des Kaisers in religiösen Dingen ebenso zum Ausdruck, wie die nach D. religiös nicht scharf ausgeprägte Individualität des Kaisers, der sich doch auch vielfach durch dynastische Interessen leiten ließ. Über den diplomatischen Agenten Desiderio Labbe, der sich auch am Hofe Maximilians II. und Rudolfs II. aufhielt, berichtet wieder Dostál ( 15). --Macůrek ( 31) erweitert und setzt seine frühere Studie über das Ringen der Habsburger um den polnischen Königsthron nach 1587 fort und geht nunmehr dem Ringen von Polen und Habsburgern etwa seit 1594 um den Einfluß und Besitz in den Moldaufürstentümern und in Transsylvanien nach. Während Habsburger und Papst sich bemühten, Polen in eine antitürkische Liga einzubeziehen, trachteten die Polen mit der Türkei in Freundschaft zu leben und die genannten Fürstentümer als Pufferstaaten zu erhalten. Darüber kam es gelegentlich sogar zum Kriege. Ging es doch zugleich um den Besitz der Westküste des Schwarzen Meeres. Freilich wurde die Türkengefahr alsbald auch für Polen äußerst akut. M.s Arbeit ist mit großer Sachkenntnis geschrieben.

Šusta ( 55) vollendet sein sechsbändiges Werk über die Weltpolitik seit


S.506

1870 in einer schon früher gekennzeichneten Darstellungsweise. Der letzte Band umfaßt die Zeit von 1909--1914, in dem ihm die Erfüllung der von ihm nochmals bezeichneten Absicht, die äußere und innere Politik der Staaten zu verknüpfen, weitgehend gelingt. In diesem Bande, in dem er zur Kriegsschuldfrage nicht eindeutig Stellung nimmt, gruppiert er doch den Stoff so, daß der Hauptschatten auf Deutschland und Österreich fällt. Vielleicht wäre es zur Erklärung mancher Erscheinung von Nutzen gewesen, das unaufhörliche Kreuzen historischen und natürlichen Rechtes stärker in Rechnung zu stellen. So lag z. B. die elsaß-lothringische Frage keineswegs so eindeutig zugunsten Frankreichs, wie es Š. darstellt.

Etwas abseits liegt die Kampfschrift Turečeks (nr. 57) gegen die »Apotheose« H. F. Schmids auf das Lehrbuch der Geschichte des Kirchenrechtes von Bušek. T. bemüht sich um den Nachweis, daß Bušek mit seinen literarischen Vorgängern, namentlich mit Ott, sehr wenig pietätvoll umgegangen sei, so daß sein Buch stellenweise den Charakter eines Plagiats besitze.


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