5. Rechtsgeschichte.

Im 2. Teil der bernischen Rechtsgeschichte behandelt Rennefahrt ( 1273) das Hausrecht im engeren Sinne, das Eherecht, das Recht der Sippe und der Genossenschaft, die Stellung des einzelnen Menschen als Rechtsträger und das Sachenrecht. Der Verfasser greift überall auf die historische Entwicklung zurück und behandelt neben der Rechtsentwicklung des alten bernischen Kantonsteils auch diejenige des ehemaligen Fürstbistums Basel.

Die Monographie über die Rechtsgeschichte von Regensberg von Ziegler ( 1274) behandelt abgesehen von der Verfassungsentwicklung der kleinen Landstadt in gründlicher Weise die Geschichte des dortigen Schultheißengerichtes.


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