1. Gesamtheit der Urkundenlehre

(hierzu auch 219). Das Jahr brachte außer Tafelwerken (so 194, 209), Urkundenausgaben (so 119, 123, 126, 133), Regestenveröffentlichungen (so 120, 124, 127--129, 134, 1630) sowie Erscheinungen, die Siegel (so 293, 297, 301), Archive (so 50 f., 54--56, 59, 834) und Handschriftenbestände (so 112--116) betreffen, zahlreiche, z. T. sehr wertvolle Veröffentlichungen aus dem Bereich der Urkundenlehre. Unter diesen sei vor allem der von Klewitz herausgegebene Schlußteil der Neuauflage von Breßlaus Handbuch der Urkundenlehre ( 218) genannt. Er behandelt die Datierung der Urkunden, die Urkundenschreibstoffe, die Urkundenschrift und die Besiegelung.


S.115

Die Abschnitte über Fassung und Formen, Zierschrift und Schriftzeichen der Königs- und Papsturkunden konnten mangels entsprechender Vorarbeiten Breßlaus leider nicht gebracht werden. Der Herausgeber beschränkte sich mit Recht darauf, den gegenüber der 1. Auflage vielfach erweiterten Text Breßlaus, wo es nötig schien, zu ändern oder zu ergänzen und das neuerschienene Schrifttum einzuarbeiten. Er ist bei der Lösung seiner Aufgabe freilich nicht allen Anforderungen gerecht geworden. Vor allem bedauert man, daß er dem Werk zwar ein Verzeichnis der angeführten Königs- und Papsturkunden, aber kein Sachregister beigegeben hat (vgl. E. Perels, Dt. Lit. Ztg. 1933, 553--559). Trotzdem wird niemand verkennen, was es bedeutet, daß es gelungen ist, Breßlaus Lebenswerk in erneuter Gestalt, wenn auch nur als Torso und nicht ganz vollkommen, zum Abschluß zu bringen.


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