1. Gesamtheit der Urkundenlehre(hierzu auch
219). Das Jahr brachte außer Tafelwerken (so
194,
209), Urkundenausgaben (so
119,
123,
126,
133), Regestenveröffentlichungen (so
120,
124,
127--129,
134,
1630) sowie Erscheinungen, die Siegel (so
293,
297,
301), Archive (so
50 f.,
54--56,
59,
834) und Handschriftenbestände (so
112--116) betreffen, zahlreiche, z. T. sehr wertvolle Veröffentlichungen
aus dem Bereich der Urkundenlehre. Unter diesen sei vor allem der von Klewitz herausgegebene
Schlußteil der Neuauflage von Breßlaus Handbuch der Urkundenlehre (
218) genannt. Er behandelt die Datierung der Urkunden, die
Urkundenschreibstoffe, die Urkundenschrift und die Besiegelung.
S.115 Die Abschnitte über Fassung und Formen, Zierschrift und Schriftzeichen der Königs- und Papsturkunden konnten mangels entsprechender Vorarbeiten Breßlaus leider nicht gebracht werden. Der Herausgeber beschränkte sich mit Recht darauf, den gegenüber der 1. Auflage vielfach erweiterten Text Breßlaus, wo es nötig schien, zu ändern oder zu ergänzen und das neuerschienene Schrifttum einzuarbeiten. Er ist bei der Lösung seiner Aufgabe freilich nicht allen Anforderungen gerecht geworden. Vor allem bedauert man, daß er dem Werk zwar ein Verzeichnis der angeführten Königs- und Papsturkunden, aber kein Sachregister beigegeben hat (vgl. E. Perels, Dt. Lit. Ztg. 1933, 553--559). Trotzdem wird niemand verkennen, was es bedeutet, daß es gelungen ist, Breßlaus Lebenswerk in erneuter Gestalt, wenn auch nur als Torso und nicht ganz vollkommen, zum Abschluß zu bringen. |
Diese Seite ist Bestandteil des Informationsangebots "Jahresberichte für deutsche Geschichte" aus der Zwischenkriegszeit (1925-1938) |