3. Urkundenfälschungen

(hierzu auch 230, 747, 841). Während de Font- Réaulx ( 224) einige Ausfertigungen westfränkischer Karolinger für Beaulieu verdächtigt und Weise ( 242) die in Abbildung wiedergegebene Urkunde Heinrichs IV. für Siegburg (St. 2747) für eine vermutlich bald nach 1105 angefertigte, mit dem echten Siegel beglaubigte Nachzeichnung erklärt, die einen von Zusätzen gereinigten Ersatz der verunechteten Urschrift liefern sollte, beschäftigt sich Hirsch ( 241) mit den schon verschiedentlich untersuchten Peterlinger Fälschungen, wobei er u. a. dartut, daß diese teils weiter, teils enger gesteckte Ziele verfolgten und daß sie damit laut des als echt zu betrachtenden Diploms Friedrichs I. (St. 3661) in beschränktem Maß auch durchdrangen. Hessel ( 220) schildert die Fälschertätigkeit Trithemius', Paullinis und Grandidiers in ihrer Abhängigkeit vom jeweiligen Stand der Wissenschaft. Endlich zeigt Stengel ( 240), daß und wie der Pfäverser Fälscher Widmer einen angeblichen Immunitätsbrief Arnulfs (BM. 1810) verfertigte.


Diese Seite ist Bestandteil des Informationsangebots "Jahresberichte für deutsche Geschichte" aus der Zwischenkriegszeit (1925-1938)