4. Einzelne Urkundenformeln. Briefbücher und Formularsammlungen

(hierzu auch 463). Weitausgreifend und aufschlußreich verfolgt Granzin ( 222) das Vorkommen von Einleitungsformeln in den antiken Urkunden, Gesetzen, Briefen usw., die Entwicklung dieser Formeln zu den eigentlichen Arengen des MA. und deren Behandlung in den artes dictandi (zum römischen Urkundenwesen auch 1242). --Erdmann ( 228) veröffentlicht 36 von ihm in Cod. Par. Lat. 2909 entdeckte Briefe des 1088 als Würzburger Gegenbischof verstorbenen Domscholasters Meinhard von Bamberg, legt dar, daß sie eines der von Schmeidler als Vorlagen des Codex Udalrici angenommenen Briefhefte bildeten, weist auch 21 Stücke der hannoverschen Sammlung einem Briefbuch jenes Geistlichen zu, behandelt


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Meinhards Persönlichkeit, zeigt, daß die von Schmeidler dem Dominus G. aus Bamberg zugeteilten Schreiben von mehr als 6 Diktatoren herrühren und vertritt -- Schmeidlers diesbezügliche Auffassung im wesentlichen bestätigend -- die Ansicht, der Codex Udalrici sei als ein unter Benützung privater Briefhefte und einer Bamberger Aktensammlung angelegtes Formularbuch anzusehen. Andrerseits weist Pivec ( 229) die von Schmeidler dem Ogerius A zugeschriebenen Schriftstücke aus Heinrichs IV. letzter Zeit Bischof Erlung von Würzburg zu, erklärt diesen auch mit Giesebrecht und anderen und gegen Schmeidler für den Verfasser der Vita Heinrici IV., schildert die sprachliche und geistige Eigenart der durch Meinhard, Erlung und einen dritten Diktator vertretenen Bamberger Schule, behandelt die zeitliche Einreihung der für diese Schule in Anspruch genommenen Schreiben und schließt mit Bemerkungen über die Zusammensetzung des Codex Udalrici, wobei er u. a. Wesen und Beschaffenheit der von Udalrich benützten Briefbücher anders bewertet, als Schmeidler und Erdmann. Erdmanns und Pivec' treffliche Forschungen klären namentlich die Frage der Anwendbarkeit des Stilvergleichs bei Briefen (zu diesen auch 454, 458, 1633). Schließlich bespricht Heimpel ( 233) unter Beigabe von Regesten und Textabdrücken ein vor 1436, wahrscheinlich 1424, entstandenes, in Cod. Pal. Lat. 701 enthaltenes Formularbuch, das neben pfälzischen Stücken einen Großteil der politischen Korrespondenz K. Sigismunds aus den Jahren 1410--1414 verwertet, und zwar auf Grund einer von einem königlichen, später pfalzgräflichen Notar zusammengebrachten Sammlung von Entwürfen, Vorakten und Einlaufstücken.


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