5. Herrscherurkunden

(hierzu auch 205, 208, 222, 228 f., 233, 239, 463, 689, 695, 775, 792, 1254, 1280). Levillain ( 223) erklärt das Bene val. der Merowingerurkunden, das er als Bene valiat deutet, als einen zugleich den Besiegelungsbefehl ausdrückenden Gültigkeitsvermerk des Referendars. Kößler ( 225) sucht das älteste erhaltene, in Abbildung wiedergegebene Diplom aus Karls d. Gr. Kaiserzeit (DK. 196) als außerhalb der Kanzlei entstandene urschriftliche Nebenausfertigung zu erweisen und darzutun, daß der Arnulfinger den in diesem Stück erscheinenden Titel rex Francorum et Romanorum atque Langobardorum in den ersten Monaten nach der Kaiserkrönung wirklich geführt habe. Das Wiederauftauchen einer zeitweise verschollenen Urkunde Ottos III. (DO. III. 209) in Amerika macht Moffett ( 227) bekannt, indem er zugleich an Hand von Teilabbildungen für Sickels ursprüngliche Ansicht über den Schreiber dieses Stücks eintritt. Während Schieche ( 232), seine früheren Ausführungen über Johann von Neumarkt ergänzend und verteidigend, die Verdienste dieses Mannes um Karls IV. Kanzlei und Register beleuchtet, schildert Schöffel ( 231) eingehend Leben und Wirken Rudolfs von Friedberg, der, zuletzt zum Bischof von Verden erhoben, jenem Herrscher als Notar und Diplomat diente, wobei er gewissermaßen das Sonderreferat für Angelegenheiten seiner fränkischen Heimat führte. Eine auch für die Geistes- und Staatsgeschichte wertvolle Untersuchung, der Verzeichnisse der goldgesiegelten deutschen Herrscherurkunden des MA. sowie der Abbildungen der Romdarstellungen auf Kaiser- und Papstbullen und 4 Tafeln beigegeben sind, widmet Erben ( 236) jenen Rombildern. Er verfolgt die Verwendung von Goldsiegeln durch die deutschen Herrscher von 1055 bis ins 15. Jahrhundert sowie die Entwicklung des Rombildes auf den Bullen vom 9. bis zum 15. Jahrhundert und wendet sich zuletzt der einzigartigen


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Romdarstellung auf Ludwigs d. B. kaiserlichem Goldsiegel zu. Dabei gemachte Beobachtungen näher ausführend, behandelt Erben ( 235) dann unter Beifügung einer Abbildungstafel die vor allem unter Viktor II. und dessen Nachfolgern nachweisbare Beeinflussung päpstlicher durch kaiserliche Bullen. Endlich sei hier noch nachdrücklich auf F. Dölgers hochbedeutsame Faksimiles byzantinischer Kaiserurkunden (67 Abb. auf 25 Taf. München, 68 Sp. Text, 2) hingewiesen.


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