6. Papsturkunden

(hierzu auch 219, 221 f., 235 f., 243, 1523 f., 1529, 1539). In eindringender, auch für die Beurteilung mancher umstrittenen Stücke wichtiger Untersuchung behandelt Silva-Tarouca ( 237) die Frage, ob die nur in Abschriften erhaltenen, vielfach unzulänglich gedruckten Papstbriefe des 7. bis 9. Jhds. aus Original- oder Registerüberlieferung stammten. Ob seine Ergebnisse durchwegs haltbar sind, darf freilich bezweifelt werden. Eine Tafel zeigt die bemerkenswerte, bisher unbeachtete Nachzeichnung einer Unterschrift Martins I. von 649. Unsere Kenntnisse von Einrichtung und Geschäftsgang der Kanzlei Innozenz III. und seiner Nachfolger werden durch v. Heckel ( 238) wesentlich bereichert, der auf Grund einer Vorschrift dieses Papstes unter Mitberücksichtigung einschlägiger Bestimmungen des 15. Jhds. die Rolle des Bittstellers bei Beurkundung von Parteisachen an der Kurie darstellt. Hierbei ergeben sich u. a. neue Einblicke in die Entwicklung des Taxwesens, des Skriptoren und des Notarskollegs. Eine sorgfältige, von 16 Tafeln begleitete Darstellung widmet schließlich Fabian ( 234) den Prunkbittschriften an den Papst aus dem 15. und dem beginnenden 16. Jhd., indem er vom Bittschriftenwesen an der Kurie, von den Persönlichkeiten der Bittsteller, dem Inhalt, der Signierung, der zeitlichen Einreihung, der Transsumierung und der künstlerischen Ausschmückung der Bittschriften spricht.


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