I. Quellen.

Schon die Quellenkunde von O. Lorenz nannte den Mathias von Neuenburg »eine der zuverlässigsten Quellen von Rudolf von Habsburg bis in die Mitte des 14. Jh.'s« (1 , 36). Man mußte ihn lange Zeit in einer Ausgabe von 1866 oder 1868 benutzen. Seit 1924 haben wir einen Druck der einen Hss.-Klasse (B und VC). Dazu kam nun 1936 die Neuausgabe < 764> der anderen Fassung (WAU. Der Titel auf dem Umschlag sagt irrtümlich wieder B und VC); sie ist die wichtigere, weil man die zuerst genannte wenigstens annähernd aus Studers und Böhmer-Hubers Drucken kennenlernen konnte. Die wertvollen Anmerkungen Hofmeisters, die den Inhalt erläutern, sind naturgemäß schon der Fassung B beigegeben worden und begleiten in der neuen Lieferung vorwiegend die über B hinausreichenden Textteile. Schon um ihretwillen wird man beide Texte bei der Benutzung nebeneinanderlegen. Doch ist dies bei der Eigenart der Texte, von denen bald der eine, bald der andere ausführlicher ist und die besseren Lesarten hat, auch sonst vonnöten. Man vergleiche etwa S. 191 und S. 391: Um den richtigen Sinn auch der B-Fassung deutlich zu machen, hat der Herausgeber mit Recht an zwei Stellen Anleihen bei A gemacht; trotzdem bleibt z. B. der erste Satz auf S. 191 unverständlich, solange man nicht aus A das Wort ipse einsetzt, das der Schreiber von B durch falsches Auflösen einer Abbreviatur zu pape entstellt hat. Für 1937 ist das Erscheinen von Einleitung und Registern in Aussicht gestellt. -- Von den Reichstagsakten wurde der 14. Band fertiggestellt < 187>. Er reicht bis zum Königlichen Fürstentag zu Frankfurt im Nov. 1439. Bezeichnenderweise nehmen kirchliche Angelegenheiten vier Fünftel des Raumes ein. Ein Hauptgewinn aus dieser Veröffentlichung dürfte sein, daß nun die Geschichte der Mainzer Akzeptation im Gesamtverlauf der damaligen Vorgänge erforscht werden kann. Der Herausgeber macht einen auf das Ergebnis solcher Studien besonders begierig durch seine Andeutung, daß man hier umzulernen habe: »Die Mainzer Akzeptation zielte nicht auf die Errichtung einer deutschen Nationalkirche ab wie die Pragmatische Sanktion von Bourges für Frankreich« (S. XV). -- Zwei Beiträge beschäftigen sich mit der Zeit des Konstanzer Konzils. Mossén (d. h. Herr) Borra war einer der berühmtesten Hofnarren aller Zeiten. Auf persönlichen Wunsch Sigmunds lebte er 1417 und 1418 einige Zeit in dessen Umgebung. Von den Berichten an seinen Herrn in Aragon haben sich drei erhalten, ursprünglich gab es gewiß mehr. Finke < 766> gibt ihren Inhalt wieder und zeigt, daß sie neben dem selbstverständlichen komischen Einschlag historischen Quellenwert haben. Von den neun Hss. der Konzilchronik des Ulrich von Richenthal ist eine der wichtigsten, die frühere Aulendorfer, in die New York Public Library gelangt. Aus diesem Anlaß bespricht Küp < 767> Bildschmuck und Inhalt der Chronik und gibt vier Abbildungen und eine Bibliographie bei. -- Michael Beheim, ein Meistersinger aus dem heute württembergischen Franken, hat viele Gedichte historischen Inhalts verfaßt, die man heute auch ihrer Form nach nicht mehr so hart beurteilt, wie O. Lorenz es noch tat. Inhaltlich bieten sie manche schätzbare Einzelheit, auch sind sie Quelle für die Stimmung der Zeit, namentlich da, wo B. Selbsterlebtes berichtet. Ein Gedicht, in dem der Dichter sich auf einen Augenzeugen als Gewährsmann beruft, gibt Ka-


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radja neu heraus. Es behandelt den Feldzug des Ladislaus von Ungarn gegen die Türken von 1443 und 1444. Es war schon 1849 von Karajan gedruckt. 17 S. Einleitung und Erläuterungen in rumänischer Sprache sind beigegeben, auch eine Seite franz. Résumé. Man wird dazu Die deutsche Lit. des MA.'s Verfasserlexikon, hrsg. v. Stammler, 1, 185 ff., mit Nutzen heranziehen, worauf der rumänische Text, soviel ich sehe, nicht hinweist. (Constantin J. Karadja, Poema lui Michel Beheim despre cruciadele impotriva Turcilor din anii 1443 și 1444. [Vo(n) kunig Vladislauo dem kung von unger(n) wie de(r) mit de(n) turken strait.] Valenii-de-Munte, Datina românească.)


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