II. Reformzeit und 19. Jahrhundert.

Eine geschlossene Leistung ist die Darstellung, die Erwin Rundnagel Friedrich Friesen gewidmet hat < 972>. Es ist R. gelungen, das bisherige Bild Friesens als Turner und Jünger Jahns mit ganz neuem Leben zu erfüllen und in das Bild eines selbständigen politischen Aktivisten und für die Vorbereitung der Erhebung vielfach führenden Geistes zu verwandeln, indem er auf Grund ausgebreiteter Aktenstudien seinen Entwicklungsgang, auf den stufenweise Alexander v. Humboldt, Fichte und Jahn einwirkten, seine Rolle bei der Entstehung des »deutschen Bundes«, des Turnwesens, der Burschenschaft und bei der Vorbereitung der Erhebung aufzuhellen vermag. Friesen erscheint so im Endergebnis als eine wichtige geschichtliche Persönlichkeit für die Entstehung der deutschen politischen und gesellschaftlichen Einheitsbestrebungen und für die Entwicklung des nationalen und Volksgedankens in Deutschland. R. versteht es, dem Bilde der Entwicklung Friesens eine überzeugende innere Logik und Kontinuität zu geben; nach einem Abschnitt über die Kindheit seines Helden in Magdeburg schildert er die Berliner Bauakademie und ihren Geist als Ausgangspunkt der inneren Laufbahn Friesens, der hier bereits unter der Anleitung des älteren Gilly »die Wurzel von allem im eigenen Volkstum zu suchen« lernt. Negativ aufschlußreich ist dann die Zeit, die Friesen als zeichnerischer Mitarbeiter bei Alexander von Humboldt nach der Schlacht bei Jena verbringt: die Gestalt des großen individualistischen Gelehrten wird ihm nicht zum Vorbild für sein Lebensziel, Friesen betritt die Bahn des nationalen Politikers und Aktivisten, der von Fichtes Persönlichkeit und Reden den entscheidenden Anstoß erhält. Er wird »politischer Lehrer«, wie R. es nennt, um in der Plamannschen Anstalt das von Fichte aufgestellte Fernziel einer Umwandlung des gegenwärtigen Geschlechts durch eine Nationalerziehung zu verwirklichen. Aber auch hier zeigt sich sogleich ein Unterschied. Fichte glaubt das Ziel erst allmählich in Generationen zu erreichen, Friesen will die Erhebung bereits in der Gegenwart ermöglichen. Seine Auffassung des »politischen Lehrertums« wird entscheidend für die Umwandlung der unpolitischen, der Erholung dienenden Leibesübungen in das politische wehrhafte Turnen, für dessen Entstehung R. Friesen neben Jahn eine viel größere, ja entscheidende Rolle zuweist. Seine »Fechtbodengesellschaft« von 1808, die den Gedanken der körperlichen


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Ausbildung erstmalig auch in die Kreise der Erwachsenen aller Stände trug, wird als Keimzelle des deutschen Turnens erwiesen. Das 1810 geschlossene Freundschaftsbündnis mit dem persönlich so wesensverschiedenen, propagandistisch angelegten Jahn führt diese Bestrebungen ins Breite und Weite. Der »deutsche Bund« mit seinem Programm der Befreiung von den Franzosen, der deutschen Einheit und Volkserziehung, nach R. »die erste nationale politische Partei in Deutschland«, erscheint als erste Frucht dieses Verhältnisses, ja, entgegen der bisherigen Forschung sieht R. Friesen als den eigentlichen Stifter an. Der deutsche Bund wurde dann zur Wiege der Turnerschaft und der Burschenschaft, bei deren Gründungsgeschichte wiederum die entscheidende Rolle Friesens dargetan wird. Auch die Burschenschaftsordnung ist nach R. entgegen der bisherigen Annahme nicht Jahns, sondern Friesens Werk. (Hier möge die Bemerkung gestattet sein, daß R. sich bei allen diesen Zuweisungen hauptsächlich auf die Aussagen Jahns und anderer im Jahnprozeß von 1818 stützt. Ob nicht hier eine Taktik der Angeklagten vorliegen kann, sich dadurch zu entlasten, daß sie dem toten Friesen überall die führende Rolle zuschrieben?) Das Jahr der Burschenschaftsordnung, 1812, wurde dann der Höhepunkt von Friesens aktivistischer Politik durch seine Verbindung mit Stein und Gruner zur Vorbereitung einer von der Regierung unabhängigen Erhebung in Form eines Bandenkrieges im Rücken der großen Armee, für den die Organisation des deutschen Bundes eingesetzt werden sollte. Die Erzählung von Friesens Rolle im Lützowschen Freikorps, seines Todes in den Ardennen und des merkwürdigen Schicksals seiner Gebeine beschließen das ebenso fesselnde wie wissenschaftlich aufschlußreiche Buch.

Der russische Emigrant und Wahlfranzose Constantin de Grunwald hat es unternommen, eine Steinbiographie < 961> zu schreiben und damit eine im französischen Geschichtsbewußtsein bestehende Lücke zu schließen. Denn Frankreich verband mit dem Namen Steins trotz des Urteiles Albert Sorels über Stein »als den größten Staatsmann seines Vaterlandes und einen der edelsten und durchdringendsten Geister, die sich jemals der Führung von Menschen gewidmet haben«, nur sehr unbestimmte Vorstellungen. Aber seine Arbeit hat zugleich, wie das in Frankreich bei historischen Werken viel mehr der Fall zu sein pflegt, als bei uns, stark publizistische Gegenwartszwecke: G. will Stein als den typischen Repräsentanten der teutonischen Rasse mit all ihren Vorzügen und Fehlern, als ein Glied der Linie, die von Luther zu Bismarck und Hitler führt, darstellen, auf dem Wege über Stein will der Verf. den Franzosen Aufschluß geben über die Rätsel, die ihnen das heutige Deutschland wirklich oder angeblich aufgibt. Trotz dieses Gegenwartszweckes handelt es sich um ein echt historisches, fundiertes Buch. Der Verf. hat sich von G. Ritter quellenmäßig beraten lassen, er hat die in Frankreich bisher nicht benutzten neuen großen Publikationen von Botzenhart usw. verwertet, und darüber hinaus, was sein Buch für uns besonders wertvoll macht, das Archiv des Quay d'Orsay herangezogen. Die deutsche Steinforschung, vor allem Ritters Biographie, hat denn auch starke Spuren in seinem Buche hinterlassen, wenn auch verständlicherweise die für die deutsche Forschung so wichtige geistes- und verfassungsgeschichtliche Ableitung der Steinschen Reform- und Ideenwelt den Franzosen nicht im gleichen Maße beschäftigen und interessieren konnte: er gibt mehr politische als Ideengeschichte. Nur für die Frage des Zusammenhanges der Reformen mit der französischen Revolution hat er naturgemäß stärkeres Interesse: sein Standpunkt deckt sich mit unserem heutigen. Er formuliert


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den Unterschied sehr gut dahin, daß in Frankreich der Gesetzgeber dahin strebte, dem Bürger seine individuelle Wohlfahrt zu sichern, in Preußen die Kraft des einzelnen der Wohlfahrt des Ganzen zu unterwerfen. Was aber die deutsche Forschung am meisten angeht, sind die neuen Aufschlüsse, die Verf. aus den französischen Archiven beizubringen vermag. Interessant ist schon die negative Feststellung, daß die auf das damalige Preußen bezüglichen Akten des französischen Außenministeriums »absolut nichts« über die Tätigkeit und die Reformen Steins enthalten: die Bedeutung des Staatsumbaues in Preußen für eine zukünftige Befreiung ist der französischen Diplomatie offenbar völlig entgangen, sie hat sie als technische und innerpreußische Angelegenheit angesehen. »En ce qui concerne Stein et son action réformatrice, Napoléon ignorait presque tout.« Positiv Neues bringt der Verf. vor allem über die Briefaffäre und die Ächtung Steins (Kap. X, S. 160 ff.). Die von G. im Wortlaut gegebene Note Champagnys an Brockhausen vom 27. 12. 1808 erklärt Stein für außerhalb des Völkerrechtes stehend und verlangt seine Verhaftung. Das Verhalten Champagnys und Saint-Marsans bei der Nichtausführung der Absichten Napoleons auf Auslieferung und Füsilierung Steins werden deutlich: Champagny streicht die Befehle Napoleons aus seinen Konzepten, Saint-Marsan ermöglicht Stein die Flucht. Im ganzen genommen stellt das Buch eine erfreuliche Wirkung der deutschen Forschung und der großen deutschen Publikationen auf die französische wissenschaftliche Auffassung der Epoche dar: indem sie deutlich von Lesage und Cavaignac abrückt, hat sie ein wohltuendes Maß an zwischenstaatlicher wissenschaftlicher Objektivität gewonnen.

Der höchste Kranz, den eine von ihrer Sendung gläubig erfüllte Zeit einer historischen Persönlichkeit zu verleihen hat, ist der eines Vorläufers. Diesen Kranz windet W. Kayser vom Standpunkt des neuen Deutschland aus Ludwig von der Marwitz < 968>. Sein Buch ist aus »ergrimmter Auflehnung« heruas geschrieben, er will an die Stelle des falschen Marwitz, den die konservative oder liberale Geschichtsschreibung als »friderizianisch-altpreußisch« und »feudalkonservativ« geschildert hat, den »wahren geschichtlichen« Marwitz setzen, einen »volkhaft revolutionären«, »heldisch-adelsbäuerlichen« Marwitz, der nicht an die Seite des Reaktionärs Finckenstein, sondern an die Seite Steins und Jahns gehört. Der völkische Staatsgedanke, der sich in dem Jahrzehnt von 1805--1815 erhob, konnte nach K. in dreifacher Form Verwirklichung finden und ist in allen dreien gescheitert. Die erste Form ist der Weg Steins, durch obrigkeitliche Reform ein »völkisches Gemeinwesen« zu begründen, die zweite ist der Weg Jahns, der dem neuen Staatsgedanken zuerst gesinnungsmäßig durch eine auf der neuen Weltanschauung des Volkstums und der Volksgemeinschaft beruhende Bewegung Bahn brechen wollte, die dritte ist der Weg Marwitzens, der die neuen volksrevolutionären Kräfte in organischer Anknüpfung an historische Rechtseinrichtungen -- außenpolitisch an das alte deutsche Reich, innenpolitisch an die alte Ständeverfassung -- aufbieten will. So steht Marwitz neben Stein und Jahn gegen Hardenberg als selbständiger Führer der Staatserneuerung, deren Mittelpunkt der Gedanke der Einheit von Volk und Staat ist, als einer der Begründer der neuen »ganzheitlichen Weltanschauung des nationalen Staatsbürgers«. Nach K. kommt Marwitz durch die Verbindung des Grundgedankens »der alten germanischen Gemeinfreiheit, nach dem der freie Mann auf seinem Grundeigentum ... für das Dasein seiner Sippe sorgt«, mit der »bewährten preußischen Einrichtung des stehenden Heeres« selbständig zu der »Scharnhorstschen Idee des Volksheeres und der


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allgemeinen Wehrpflicht«. Auch enthält seine Denkschrift über die Freikorps »selbstgewachsen« die Leitgedanken der späteren militärischen Reform: »Die Abschaffung der Prügelstrafe und die Besetzung der Offiziersstellen allein nach Verdienst, die Aufstellung von Freiwilligenverbänden und das Aufgebot einer Landsturmmiliz, den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht und die Verschmelzung von Berufsheer und Volksheer, von Bürgertum und Soldatentum.« Aber auch das »adelsbäuerliche germanische Bodenrecht«, der Gedanke des »freien Erbhofeigentums« wurden von Marwitz bereits vertreten: alle großen Gedanken der Reformzeit also läßt K. seinen Marwitz vorausdenken. Wie es allerdings mit der Argumentierung hierfür stellenweise aussieht, mag folgendes Beispiel zeigen. K. läßt Marwitz die Gedanken über das adelsbäuerliche germanische Bodenrecht von Adam Müller übernehmen und zitiert von diesem folgenden Satz als Beleg: »Fühlt denn niemand, daß der Grundsatz von der allgemeinen glebae adscriptio der Familien, oder von der allgemeinen Familien-Adskription der Gleba, auf welchem Grundsatz der Staat eigentlich zunächst beruht, vor der Seele des Staatsmannes gerade jetzt unverrückter als je stehen muß? Daß das Prinzip des Ganzen ... nämlich: unbewegliche Besitzer unbeweglichen Eigentums, soviel als möglich erhalten werden muß?« Es kann nicht zweifelhaft sein, daß A. Müller und mit ihm Marwitz hier für die Erhaltung der damaligen gutsherrlich-bäuerlichen Besitzverhältnisse, für die Leibeigenschaft (glebae adscriptio!) eintreten, und daß sie unter dem unbeweglichen Besitzer unbeweglichen Eigentums den damaligen Adel und nicht einen freien Erhofbauern verstehen. Völlig unmöglich ist es aber, wenn Verf. hier den Begriff der glebae adscriptio mit »Schollenverbundenheit« übersetzt und so dem juristischen Ausdruck für die Leibeigenschaft, für die Gebundenheit an den Boden des Herrn, den modernen Ausdruck einer seelischen Ver bundenheit mit dem Boden, der in diesem Falle nur der eigene Grund und Boden sein könnte, unterlegt. -- Wesentlich anspruchsloser als das Kaysersche Buch und unbelastet mit historisch-politischem Räsonnement ist das »Bildnis eines preußischen Lebens«, das H. von Koenigswald unter dem Titel »Pflicht und Glaube« < 967> von Marwitz gezeichnet hat. Während das Kaysersche Buch mit Zitaten aus Marwitz, aus zeitgenössischer Literatur usw. überlastet ist, haben wir es hier mit einer wirklich gekonnten biographischen Gestaltung zu tun, die allerdings nicht den Ehrgeiz hat, alles »neu« zu sehen, sondern schlicht und packend das Leben dieses preußischen Edelmannes zu schildern, in dem, wir müssen daran wohl trotz Kayser festhalten, am Ende der Feudalzeit durch das Medium der deutschen klassischen Philosophie und Literatur das bisher gewissermaßen nur naturhaft existierende Wesen des altpreußischen Adels über sich selbst zu reflektieren beginnt und sich gegenüber den herandrängenden neuen Kräften geistig zu verankern und zu verklären sucht.

Eine ausgezeichnete, knappe und doch umfassende Schilderung des Lebens und Werkes Hermann von Boyens verdanken wir J. Ullrich < 965>. Das Buch beruht auf der Grundlage des älteren Meineckeschen Werkes, aber auch auf unveröffentlichtem Material aus dem Nachlaß des Generalfeldmarschalls, und es bezeichnet es als seine vornehmste Aufgabe, diesen Mann, »der nie Wesens von sich gemacht hat«, wieder in Erinnerung zu bringen. Sein Vorzug besteht in der außerordentlich klaren und lebendigen Schilderung der Entwicklung von Boyens Persönlichkeit im Zusammenhang mit den nicht weniger eindringlich gesehenen Zeitverhältnissen. Dabei tritt die Geschlossenheit dieser großen Persönlichkeit, die einheitliche


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Gedankenlinie, die von der Ausbildung der geistig-militärischen Gedankenwelt des jungen nachfriderizianischen Offiziers, der Verschmelzung des neuen Humanitätsideals mit den bewährten alten Grundsätzen der aufgeklärten preußischen Regierungspraxis, bis in die zweite Ministerzeit führt, aufs deutlichste hervor. »Alle militärischen Reformgedanken Boyens vor der Katastrophe sind vornehmlich durch sittliche Postulate getragen: Achtung vor der Sittlichkeit auch des gemeinen Soldaten, Hebung des geistigen Niveaus des Offizierskorps und innere Annäherung zwischen Heer und Volk unter Forderung der Pflichtengleichheit aller.« Diese innerlich zusammenhängenden Forderungen waren von einem Punkte aus zu erfüllen: wenn durch grundsätzlich andere Rekrutierung ein qualifizierteres Menschenmaterial in die Armee kam. Der gesunde Kern der Bevölkerung soll das Heer ausmachen, das damit zugleich den Soldatenstand zu einer Erziehungsanstalt des ganzen Volkes macht. Dies sind die Gedanken, die zu Boyens Wehrgesetzen führen, und es unterscheidet Boyen von dem größeren Scharnhorst, daß für ihn humanitär-pädagogische, in der Aufklärungswelt des 18. Jh.'s wurzelnde Ideen der Ausgangspunkt für seine Heeresreform waren, nicht die Einsicht in die inneren Zusammenhänge von Heeresorganisation und neuer Taktik, wie sie die Franzosen ausgebildet hatten. So begegneten sich Scharnhorst und Boyen von verschiedenen Ausgangspunkten in dem Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht, aber nur nach ihrer organisatorischen Seite hin, denn Boyen zeigt sich noch 1813 strategisch und taktisch in der Gedankenwelt der friderizianischen Überlieferung befangen. Aber gerade weil seine Stärke auf organisatorischem und erzieherischem Gebiet lag, konnte er der Schöpfer des Wehrgesetzes werden, durch das »wenigstens im großen gesehen die Verwirklichung des Scharnhorstschen Gedankens gerettet« wurde. Boyens Lieblingsgedanke war bei seiner sozialethischen Ausrichtung des Soldatenstandes die Landwehr, sie sollte im Volke die allgemeine Wehrpflicht populär machen, das Erlebnis der Befreiungszeit, die Vereinigung von entschlossener staatlicher Führung und Opferbereitschaft des Volkes, wollte er durch die Landwehr retten und für die Zukunft konservieren. So ist die Landwehrordnung von 1815 sein eigenstes Werk, das zum Konflikt mit der altständischen feudalen Restauration führt, der Boyen 1819 erliegt. Als er 1841 ins Kriegsministerium zurückkehrt, wirkt er schon wie aus einer vergangenen Welt. Dem aufgeklärten Geiste des sich neigenden achtzehnten Jahrhunderts mit seinen universalistischaufgeklärten Stimmungen tritt vor allem in dem Bruder des Königs, dem späteren Kaiser Wilhelm I., der neue realistische Geist entgegen, »der bewußt Einseitigkeit kultivierte, Fachwissenschaft, technische Beherrschung des Ressorts, am besten mit prinzipiell gebundener Gesinnung in sich vereinigte, und dadurch brauchbarer wurde für die Bewältigung praktischer Machtfragen«. Boyen beginnt, getrieben durch seine Landwehrideologie, die Entwickelung der realen Kräfte zu verkennen. Und doch hatte Boyen nach den Ausführungen des Verf. Recht, wenn er in der Landwehr »das letzte Ferment« sah, »um einen zukünftigen Bruch zwischen der autoritären traditionellen Gewalt und der Massenbewegung des neuen Zeitalters ... zu vermeiden«. Der Tod hat es ihm im letzten Augenblicke erspart, Zeuge dieses Bruches in der Revolution von 1848 zu werden. -- Nur kurz kann hier unter Berufung auf die ausführliche grundsätzliche Würdigung der Ausgabe im vorigen Jahrgang auf den 2. (Schluß-) Band der von W. Richter besorgten Ausgabe der »Politischen Briefe« Wilhelm von Humboldts < 966> hingewiesen werden. Der Band gliedert sich wie der erste nach den Abschnitten der politischen Laufbahn

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Humboldts: als Vertreter Preußens im österreichischen Hauptquartier, bei den Friedensverhandlungen und auf dem Wiener Kongreß 1813--1815, als preußischer Bevollmächtigter bei den Frankfurter Territorialverhandlungen 1815--1817, als Mitglied des preußischen Staatsrates und als preußischer Gesandter in London 1817--1818 und als preußischer Innenminister (für ständische Angelegenheiten) 1818--1820. Als Anhang folgen dann noch Briefe politischen Charakters aus der Zeit der Zurückgezogenheit in Tegel, 1820--1835. Bis zum Ausscheiden aus dem Staatsdienst überwiegen weitaus die Briefe an Hardenberg, sie bilden zugleich das Hauptkontingent des bisher unveröffentlichten Materials, das der Band enthält.


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