IV. Recht und Verfassung.

Eine Gesamtdarstellung der Entwicklung der Berliner Stadtverfassung versuchte F. K. Steffen < 1953>. Die große Aufgabe ist bei sehr reichlicher Verwendung früherer Arbeiten gelungen. Es ist naturgemäß, daß bei einem so umfassenden Thema viele Streitfragen, besonders aus der älteren Entwicklung, offen geblieben sind. Die Behandlung der neueren Entwicklung ist durchweg geglückt und sogar zu den allerneuesten Dingen vermag Verf. eine wissenschaftlich-objektive Stellung zu gewinnen. -- Wissenschaftlich wertvoll ist der Aufsatz von Schwartz über das »Uckermärkische Quartalgericht« (Prenzlauer Heimatkal. 1936, S. 3--14, 1937, S. 2--16), der auf Grund gedruckter und ungedruckter Quellen Entwicklung und Praxis jener eigenartigen stark ständisch verflochtenen Institution bis zu ihrer Auflösung i. J. 1789 schildert.


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