V. Kultur- und Geistesgeschichte.

Von besonderem Wert für die Beurteilung des Lübecker kulturellen Einflusses im Norden ist die Äußerung < 750>, in der J. Plesner mit J. Steenberg abrechnet. P. lehnt eine entscheidende Bedeutung des Ratzeburger Domes für die dänische Architektur ab und gruppiert mit den Kirchen zu Eutin, Mölln und Altenkrempe auch entschieden die Svendborger St. Nikolaikirche und die älteren Bauteile des Domes zu Aarhus um den romanischen Lübecker Dom. Einem dänischen Gelehrten kann man sicher keine Voreingenommenheit unterstellen, wenn er im Gegensatz zu anderen nordischen Kunsthistorikern die Überzeugung vertritt, daß von 1200 ab Dänemark jahrhundertelang ökonomisch und kulturell Lübeck wie eine Provinz der Hauptstadt gegenüberstand. -- Die Arbeit von H. Entholt < 2464> gibt einen Vortrag wieder, den ihr Verf. bei der Zehnjahresfeier der Bremer Wissenschaftlichen Gesellschaft hielt und hier durch literarische Nachweisungen ergänzt. -- Ein Aufsatz von A. Schmidtmayer < 2535> geht den bremischen Studenten an den Universitäten des MA.'s nach. Unter den deutschen Hochschulen wurden Erfurt und Rostock von den Bremern bevorzugt. Vereinzelte zogen zum Studium bis nach Italien (Padua und Bologna). Die Mehrzahl dieser Studenten entstammte den herrschenden Bremer Geschlechtern und gehörte dem geistlichen Stande an. Oft widmeten sich Geistliche dem Studium der Rechte. Sch. stellt fest, daß das Römische Recht in Bremen sehr langsam eindrang, und daß in Lübeck, wo seit 1299 besondere Syndiker angestellt waren, das Laienelement sich in der Rechtsprechung früher durchsetzte. Neben solchen allgemeinen Erkenntnissen vermittelt die Arbeit Stoff für die Personengeschichte. -- In einer nachgelassenen Arbeit < 1842> stellt A. M. Baalk die auf den ersten Blick befremdende Tatsache fest, daß die hamburgischen Walddörfer trotz ihrer weltabgeschiedenen Lage eigentlich keine Besonderheiten in Sitte, Brauch, Hausbau, Hausrat und Tracht mehr aufzuweisen haben, und erklärt das Fehlen einer Eigenkultur aus der fehlenden Voraussetzung der Freiheit. Die Bewohner waren Hörige und hatten nur Nutzungsrechte an Haus und Hof. Gleichwohl weiß B. aus den genannten Sachgebieten allerhand mitzuteilen, was dem Volkskundler willkommen sein dürfte. Die Flurnamen behandelt er nur kurz in ihren wesentlichen Stammformen. Als Anhang sind einige Aussteuer- und Nachlaßverzeichnisse abgedruckt, auch die grundlegenden Schriften namhaft gemacht.


Diese Seite ist Bestandteil des Informationsangebots "Jahresberichte für deutsche Geschichte" aus der Zwischenkriegszeit (1925-1938)