IV. Rechtsgeschichte.

Das Datum 1181, das die Hallische Rechtsmitteilung an Neumarkt in einer Glogauer Handschrift des 14. Jh.'s trägt, ist seit langem von der Mehrzahl der Forscher abgelehnt worden. Goerlitz < 1919> weist nun auf eine analoge Stelle des Glogauer Rechtsbuches von 1386 hin, dessen Kap. 37 unter Hinweis auf eine angebliche Willkür von 1188 (oder 1088?) die Niftelgerade aufhebt, eine Maßnahme, die 1359 für Breslau durchgeführt wird und die man wohl durch die Wahl erfundener uralter Jahreszahlen als ursprüngliches Magdeburger Recht erweisen wollte. Weizsäcker < 1921> hat in der Hs. Homeyer 922 ein 1352 von Breslau an Olmütz mitgeteiltes Rechtsbuch erkannt, das eine ältere Form der unsystematischen Vorstufe des Magdeburg-Breslauer Schöffenrechtes darstellt. Als Verfasser zweier bedeutender Breslauer Rechtsbücher des Spätma.'s erweist Goerlitz < 1965> einen Angehörigen der erst kürzlich näher bekanntgewordenen schlesischen Kaufmannsfamilie Popplau <1935, 1956>, den 1499 gestorbenen Ratsherrn Kaspar.


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