VI. Kirchengeschichte.

Zu der Streitfrage über den Vorläufer des Willigis- Bardo-Domes zu Mainz liefert H. Otto (Mainzer Z. 31, S. 43--45) eine neue kritische Untersuchung zugunsten der Johanniskirche, indem er den 1112 von dem Propst des »Alten Domes« beurkundeten Besitz in Hallgarten später im »Oculus memorie« des Klosters Eberbach nachweist mit einer Zinsbelastung an St. Johann, das hier als »aldedum« bezeichnet wird. -- Mit unnötigem Aufwand entzieht Ruppel < 2201> einer späten, in Territorialstreitigkeiten mit den Grafen von Hanau ersonnenen Überlieferung in St. Peter zu Mainz den Boden, daß dessen Besitz von Bürgel, Großkotzenburg und Oberrodenbach auf die Schenkung einer Schwester Ida Karls d. Gr. zurückgehe; trotz ausführlicher ortsgeschichtlicher Angaben kann Verfasser Alter und Herkunft dieses Stiftsbesitzes nicht befriedigend lösen.

Das freilich zweifelhafte Jubiläumsjahr der Abtei Hersfeld bringt eine Neubearbeitung von Hafners Geschichte der Reichsabtei, die die Forschung aus den letzten fünf Jahrzehnten zu verarbeiten sucht und einen Überblick mit reichen Literaturnachweisen vermittelt < 2204>. In der als Anhang gebotenen Auseinandersetzung mit Stengels Untersuchungen über das Gründungsjahr hält Verfasser an 736 als dem durch die älteste Überlieferung bezeugten fest, ohne neue Gesichtspunkte


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bieten zu können. --Weirich (Hessenland 47, S. 101 ff.) würdigt die Stellung der Abtei Hersfeld in der deutschen Geschichte als Missionszentrum für Sachsen, als Vorposten kolonisatorischer Tätigkeit in Thüringen sowie als treuen Anhänger des Königtums im Kampfe mit der Kirche unter Otto I. und Heinrich IV. Das Territorium hält Verfasser bei der Überlegenheit von Hessen und Mainz von vornherein für nicht lebensfähig.

Im Anschluß an Büttners Untersuchungen zur Geschichte von Herren- und Frauenbreitungen lehnt Stengel < 2205> die von B. behauptete Interpolation der ältesten Breitunger Urkunde von 933 ab vor allem mit dem Hinweis auf die nur vor 1000 denkbare Form »in thia Hugesbovchun« der Grenzbeschreibung sowie durch den Nachweis paralleler Formularbelege in andern echten Diplomen des 10. Jh.'s. -- Sein Schüler Zickgraf < 2202> kann auf Grund territorialgeschichtlicher Studien und eines Urkundenfundes aus einem Registerbande der hennebergischen Klosterarchive in Meiningen sowie eines neu entdeckten Papstprivileges für Herrenbreitungen von 1185 wesentliche Aufschlüsse zu der immer noch unklaren ältesten Geschichte des Stiftes bieten. In sorgsamer Quellenanalyse namentlich bezüglich des Hersfelder Wildbannes von 1016 und seines Verhältnisses zur Breitunger Mark von 933 lehnt er Hersfeld als Gründer des Klosters ab und sieht diesen auf Grund der Besitznachweise in den Weimarer Grafen aus dem 10. Jh. als Vorläufern der Grafen von Orlamünde unter Einschaltung des Reiches als Zwischenglied; der Hersfelder Wildbann ist nur ein Ausschnitt aus einem größeren Reichsgutkomplexe, dessen Mittelpunkt die »curtis« Frauenbreitungen mit der Burg (Herrenbreitungen) auf dem gegenüberliegenden Werraufer zur Sicherung eines alten Straßenüberganges gewesen ist.

Wenner, »Metropolit und Bistumsbesetzung in der Mainzer Kirchenprovinz« (Arch. hess. Gesch. N. F. 19, S. 1 ff.) stellt, ausgehend von Eb. Aribos Versuchen einer Hebung der Metropolitenstellung, die Frage nach dem Einfluß des Metropoliten auf die Einsetzung seiner Suffragane und gibt zunächst eine tabellarische Übersicht über sämtliche Bistumsbesetzungen der Mainzer Provinz von 1031 bis 1137; die Auswertung wird einem späteren Aufsatze vorbehalten.

Mössinger gibt eine Zusammenstellung der Steinkreuze zwischen Rhein, Main und Neckar (Arch. hess. Gesch. N. F. 19, S. 49 ff.) nebst einer Fundkarte und zahlreichen Lichtbildern; beachtenswert ist ihre Lage an alten Wegen. Verfasser sieht ihre Entstehung im altgermanischen Totenkult, die Kreuzform ist christlicher Einfluß; »eine Einengung des Brauchs, aber auch Ursache dichtester Verbreitung stellt die kirchliche Verwendung als Sühnekreuz dar«.


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