VII. Hohenzollern.

In einer siedlungsgeographischen, dabei aber durchaus den geschichtlichen Fragen Rechnung tragenden Untersuchung, die im 3. Band der »Hohenzollerschen Jahreshefte« zu erscheinen begonnen hat, bespricht Hornberger < 1441> die sieben ma.'lichen Stadtgründungen auf dem Boden des heutigen Hohenzollern, ihre Lage und Gründung, ihren Stadtgrundriß im Verhältnis zu Markt, Rathaus, Kirche und Schloß und die Wandlungen im Stadtbild. Diese Städte erweisen sich fast durchweg als dynastische, in Anlehnung an eine Burg in der Nähe alter Siedlungsmittelpunkte angelegte Gründungen; einen Sonderfall stellt Haigerloch dar, das aus zwei durch den Fluß getrennten, ursprünglich einander feindlichen Burgsiedlungen städtischen Charakters zusammengewachsen ist. Seine ausführliche Darstellung der ma.'lichen Wirtschafts- und Rechtsgeschichte des Klosters Beuron <1935, S. 538> schließt Ochs ab mit Untersuchungen über die Geschichte der Klostervogtei, über die Rechtsverhältnisse der klösterlichen Leibeigenen und über die Stellung Beurons als eines von der Diözesangewalt nicht befreiten, aber doch kommendierten päpstlichen Schutzklosters, das als eines der ältesten Augustinerchorherrnklöster Deutschlands zur lateranensischen Kongregation


S.538

dieses Ordens zählt, ohne sich ihr enger anzuschließen; ein Nachwort schildert kurz den von den Vögten wesentlich mitverschuldeten Verfall des Klosters und die späteren Wiederaufbauversuche < 2223>. Das von Ochs verwertete wirtschaftsgeschichtliche Material wird bedeutsam ergänzt durch eine von Krebs im Archiv des Klosters Petershausen aufgefundene Aufzeichnung über den Beuroner Besitz in Mengen < 2222>, die, zwischen 1276 und 1300 entstanden, den ältesten uns bekannten Beuroner Besitzrodel darstellt und eine Lücke in dem uns bisher bekannten ältesten Beuroner Urbar aus dem Anfang des 14. Jh.'s auszufüllen vermag.

Über die Grenzen Hohenzollerns hinaus von Bedeutung ist die sorgfältige, in Anlehnung an württembergische Vorarbeiten durchgeführte Zusammenstellung von J. A. Kraus über die früher im Gebiet von Hohenzollern üblichen Maße und Gewichte < 2111>, bei denen sich selbstredend vielfach das Vorbild und der Einfluß der Nachbarterritorien, vor allem Vorderösterreichs und Württembergs, geltend macht.


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