IV. Rechtsgeschichte.

Zur Erkenntnis des Eindringens römischen Rechts in deutsches Land ist die Nürnberger Reformation von 1479 sehr lehrreich. Die bedeutende Handelsstadt war ein Umschlagplatz für neue rechtliche Gedanken; sie nahm aus praktischen Gesichtspunkten und zu praktischer Verwertung von dieser aus Venedig eingeführten Ware jedoch nur die besseren Teile auf und verschmolz sie mit bewährten einheimischen Einrichtungen. So entstand damals das erste Handelsgericht auf deutschem Boden in Nürnberg, wurde dort der Schutz des geistigen Eigentums früher Gesetz als die kaiserlichen Erlasse ihn vorschrieben, fand die Bücherzensur zeitiger Einführung als der Papst sie verlangte. Auf solche Weise wie andererseits durch das Hinüberretten und aufgeklärte Fortpflanzen deutschen Rechtes befruchtete für lange Zeit Nürnberg einen weiten deutschen Stadtrechtskreis. Diese bisher nicht genügend gewürdigte Bedeutung der Stadt der deutschen Reichskleinode wird von Liermann < 1986> in ein helles Licht gerückt. -- Über E. Neuschüz: »Die Nürnberger Reformation«, wurde an anderer Stelle <S. 373> berichtet.


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