IV. Urkunden- und Regestensammlungen des MA.'s.

Die 4. und 5. Lieferung des 5. Bandes des UB. Thurgau < 200> schließen den Band ab und bieten die Nachträge bis zum Jahre 1359; besonders ergiebig war das Generallandesarchiv in Karlsruhe. Recht nützlich ist das dem Band beigegebene Sach- und Wortregister und das Siegelregister zu den Bänden II--V, letzteres bearbeitet von E. Herdi. -- Die Urkunden des Stadtarchivs Laufenburg < 201> fassen alles zusammen, was bisher an vier verschiedenen Orten zu suchen war oder gar nicht veröffentlicht wurde. Außer den Originalurkunden gibt Schib auch die nur durch die Kopialbücher überlieferten Texte. Auf das MA. (bewährte Zeitgrenze der Monumenta Germaniae: Jahr 1500) entfallen 179 Nummern;


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die verbleibenden 330 Nummern gehen von 1501 bis 1793 und haben mehr den Charakter eines eingehenden Inventars. Natürlich sind für die neuere Zeit die Akten ebenso wichtig oder noch wichtiger als die Urkunden, und so wird man es freudig begrüßen, daß für die aargauischen Städte nunmehr in den Inventaren der aargauischen Stadtarchive, bearbeitet von Boner, Schib und Mittler (2. Abt. Rheinfelden, Laufenburg, Kaiserstuhl, Brugg und Klingnau, Aarau 1937, 132 S.), das historische Material der Forschung erschlossen ist. Hand in Hand mit diesen Inventaren ging die Ordnung der Archive, und so ist der Aargau der erste Kanton in der Schweiz, der dank der Initiative von Merz und Ammann eine gedruckte Sammlung seiner städtischen Rechtsquellen besitzt und für alle Stadtarchive gedruckte Inventare vorlegen kann.


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