b) Sachsen.Immer noch steht das
Millenarium Heinrichs I. im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit. Über eine Anzahl
Gedächtnisaufsätze kann rasch berichtet werden: M. Lintzel <
767> führt seine schon 1933 <vgl. 1933/34 S. 273> vorgetragene
Auffassung weiter aus mit Bemerkungen über den geplanten Romzug, W. Große <
771> rückt die Beziehungen zum Harz in den Vordergrund, was für
die liudolfingische Familie auf Grund des Hausbesitzes von W. Lüders <
765> näher begründet wird. Beachtenswert ist an beiden
Aufsätzen der Hinweis darauf, daß die Liudolfinger ein altsächsisches, näherhin ostfälisches
Geschlecht waren. Die Ostgrenze von Ostfalen wird etwa durch die Linie Ocker- Leine bezeichnet; was östlich davon
lag, war Ostsachsen. Der Unfug, Heinrich I. (und auch Lothar III.) als Niedersachsen zu bezeichnen, sollte endlich
aufhören, denn Niedersachsen ist erst ein durch die frühneuzeitliche Kreiseinteilung geschaffener Begriff.
Verfehlt ist der Aufsatz von Th. Sommerlad <
768>, nicht nur, weil er einen modernen Begriff wie den des
»politischen Klerikalismus« in die Zeit Heinrichs I. zurückprojiziert, sondern auch weil er die
Heranziehung des hohen Klerus in den Staat in Heinrichs späteren Jahren übersieht. Auch das Buch von W.
Radig <
766> muß nach Anspruch und Ausführung als verfehlt bezeichnet
werden, denn eine biographische Aufgabe, die Schilderung eines Herrscherlebens, kann nicht mit den Mitteln der
Vorgeschichtsforschung gelöst werden. Was der Verf. bietet, ist eine dankenswerte Zusammenfassung der Funde und
Grabungsergebnisse der Plätze, mit denen Heinrich I. in Berührung gekommen ist. Was darüber hinaus an
verbindendem Text aus dem »dürren Gerüst schriftlicher Überlieferung« beigebracht wird,
strotzt von Unkenntnis und Flüchtigkeit. Wie wenig Sicheres für einen so enge umgrenzten Zeitraum wie die
Regierung eines Herrschers den Bodenfunden entnommen werden kann, lehrt der Aufsatz von W. Schlesinger
<
1478>, der die Dinge in einen größeren
siedelungsgeschichtlichen Zusammenhang rückt. Wissenschaftlich förderlich ist auch die Arbeit von P. E.
Hübinger <
769>, die allerdings bei dem kargen Quellenbefund über Heinrich I. und
den deutschen Westen nichts Neues bringen konnte, aber gegenüber
S.250 das meist in den Vordergrund gerückten Ostpolitik Heinrichs I. nachdrücklich im Sinne Rankes auf den Erwerb Lothringens als Voraussetzung für Heinrichs gesamtdeutsche Politik und als Rückendeckung für sein Vorgehen gegen den Osten hinweist. Verdienstvoll sind auch die reichen Belege. H. Heimpels < 770> Bemerkungen richten sich vielfach gegen Lüdtke <vgl. 1936, S. 225>, fördern aber vor allem die verfassungsgeschichtliche Diskussion durch eine genaue Untersuchung der »Wahl« von 919, die eine Designation und Übertragung der Krone von dem bisher herrschenden fränkischen Stamm auf den Führer des sächsischen war. Auch Heimpel tritt für die Glaubwürdigkeit der Romzugsabsichten Heinrichs I. ein. -- Von der Königin Mathilde hat M. Lintzel < 772> ein ansprechendes Lebensbild entworfen. -- L. A. Winterswyls < 775> Otto der Große ist durchaus unselbständig, weithin aus R. Holtzmanns Biographie ausgeschrieben mit katholischer Tendenz. -- Die Dissertation von S. Lüpke < 776> sammelt sorgfältig die Nachrichten über die Markgrafen der sächsischen Ostmarken, auch derjenigen der späteren Altmark (Walbecker und Stader Grafen) und ist insofern über O. Posses bekanntes Buch hinaus nützlich. -- Das Buch von W. Füllner < 778> will nichts Neues bieten, sondern nur die äußerst umfangreich gewordene Literatur über die deutsch-slawische Auseinandersetzung in der Sachsenzeit zusammenfassen. Das ist ihm weitgehend gelungen, wenn man auch den Eindruck gewinnt, daß zur Bearbeitung derartiger Themen nachgerade die unmittelbare Kenntnis der slawischen (polnischen, tschechischen) Literatur erforderlich wäre. In dieser Hinsicht sind die Arbeiten von G. Sappok besonders empfehlenswert, dessen hier zu erwähnender Aufsatz über Polen, Reich und Pommern < 779> mir indessen nicht zugänglich war. In den äußersten Westen führt der Aufsatz von T. Schieffer < 780>, der an der Person des Bischofs Gerhard I. von Cambrai die Auswirkung des reichskirchlichen Systems in seiner Blütezeit unter Heinrich II. und den ersten Saliern für Reichsverbundenheit, Unabhängigkeit (gegenüber Frankreich) und Eigenleben dieses Grenzstriches aufweist. |
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