b) Urkunden.Von den
Urkundenbüchern, die im Berichtsjahr erschienen sind, ist für die deutsche Kaiserzeit besonders wichtig das
lange, sehnlichst erwartete Urkundenbuch des Erzstifts Magdeburg <
209>, das an anderer Stelle gewürdigt wird. Für den italienischen
Reichsteil ist der erste Band eines Urkundenbuches der Republik Genua von C. Imperiale di Sant'Angelo,
dem Herausgeber der Genueser Annalen <
761>, zu nennen. Der bis 1163 reichende Band bringt vorwiegend das in den
Kopialbüchern der Republik, welche in Paris aufbewahrt werden, erhaltene Material nach Photographien dieser Hss.,
während die ältere Ausgabe in den Mon. patr. hist. 7 (1854) eine jüngere Abschrift zugrunde legte. Die
Texte sind danach vielfach verbessert, das Material außerdem durch Stücke, die nicht in den sog. libri iurium
registriert sind, vermehrt (besonders aus Spanien). Neue Texte, vor allem für die Beziehungen zum Reich, sind nicht
darunter. Zu beachten ist, daß es sich hier nur um das Material der Commune handelt; die Archivalien der Kirchen
sind in der Regel ausgeschlossen. -- Eine Anzahl Einzelurkunden wurden entweder neu entdeckt oder doch in besserer
Überlieferung bekanntgemacht. So veröffentlicht S. A. Anninskij <
741> das in Leningrad befindliche Original des DO. I 371 für Parma, B.
Pagnin <
750> das Diplom Friedrichs I. St. 3787 für Treviso, A. P.
Frutaz, Un diploma dell'imperatore Federico I. per Casale Monferrato (Riv. di storia, arte e archeologia
di Alessandria 46, S. 5--10) die Urkunde St. 4451 mit Abbildung; das Original befindet sich jetzt im Besitze des
Reichsinstituts für ältere deutsche Geschichtskunde. Zu dem DH. III 261 konnte K. Dumrath <
745> eine übersehene Abschrift nachtragen, die das Eschatokoll
vollständig erhalten hat, und H. Stöbe <
754> hat
S.247 eine Urkunde Friedrichs II. bekanntgemacht, durch welche die Reichsburg Tautenburg an Rudolf Schenk von Vargula übertragen wird. |
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