IV. Rechts- und Verwaltungsgeschichte.

Die Historische Kommission konnte nunmehr die Arbeit H. Croons, »Die kurmärkischen Landstände 1571 bis 1616« (Berlin, Gsellius in Komm. 1938, XIV, 213 S. 6.-- RM. = Brandenburgische Ständeakten. 1) der Öffentlichkeit übergeben. Sie schließt an Friedensburgs dem gleichen Thema gewidmete Publikation für die Zeit Joachims II. an und soll mit zwei weiteren geplanten Bänden die Lücke bis zu der ebenfalls


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bereits erschlossenen Zeit des Großen Kurfürsten füllen. Verf. hat an die Stelle kostspieliger und z. T. gewiß überflüssiger Darbietung des Aktentextes eine knappe und klare Darstellung gesetzt, die ein Bild des wesentlichen Geschehens in der äußeren und inneren Politik des Landes vermittelt. Die Beigabe eines Textanhanges mit den allerwichtigsten Akten im Wortlaut haben leider wirtschaftliche Ursachen verhindert. Man wird es angesichts des vorliegenden Bandes bedauern, daß die geplante Fortsetzung des Werkes durch Abschwenken des Verf. in einen anderen Beruf einstweilen unmöglich gemacht worden ist. -- In dem Aufsatz »Die kurmärkischen Stände zur Zeit Joachims II.« glaubt H. Hallmann < 2062> auf Grund eingehenden Studiums der Friedensburgschen Ständeakten und einer ausgreifenden Betrachtung der allgemeinen Entwicklung des Verhältnisses von Fürst und Ständen das Urteil von Forschern, wie z. B. Koser, ändern zu müssen, die nach ihm die Erfolge der Stände gegenüber dem Kurfürsten zu hoch einschätzten. Trotz der haltlosen Ausgabenwirtschaft sieht H. in Joachims Regierung »eine in den Verhältnissen begründete Durchgangsstufe zu der unbedingten Steuerhoheit des Staates«. Die Forschung wird sich hierzu ohne Zweifel noch äußern.

E. Kaeber < 1461> schrieb den zweiten Teil seiner Arbeit über »Das Weichbild der Stadt Berlin seit der Steinschen Städteordnung« (1. Teil: Forsch. brand.-preuß. Gesch. 40, S. 267 ff.). Wie schon im ersten Teil, sieht K. das Problem der Stadtverwaltung stets im engsten Zusammenhang mit den jeweils herrschenden allgemeinen Grundprinzipien des Staatsregiments. Darin liegt der über das Berlinische hinausreichende allgemeingeschichtliche Wert der sorgfältigen Untersuchung: es ist das Problem der Weltstadtverwaltung.


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