IV. Landesgeschichte.

Auf die verdienstvolle Studie G. Sappoks < 779> über Polen, Reich und Pommern im 10. Jh. sei in diesem Zusammenhange nur deshalb kurz verwiesen, weil sie erneut die polnische These von der Zugehörigkeit Westpommerns zum polnischen Staat während der ersten Regierungsjahre Mieszkos überzeugend widerlegt.

Die 300jährige Wiederkehr des Tages, an dem das Greifengeschlecht ausstarb, hat den Anlaß zu einer Reihe von beachtlichen Untersuchungen gegeben, die sich im besonderen mit der Bedeutung der pommerschen Herzöge für unser Gebiet befassen und die im wesentlichen in dem als Sonderdruck der »Baltischen Studien« erschienenen Band »Zum Gedächtnis an das pommersche Herzogshaus« < 283> zusammengefaßt sind. Außer den hier veröffentlichten Aufsätzen, die in diesem Bericht an anderer Stelle gewürdigt sind, verdient dann noch besondere Erwähnung die Studie F. Curschmanns über die Belehnung Herzog Bogislaws I. von Pommern im Lager von Lübeck 1181 (Pomm. Jahrbb. 31, S. 5--53), in dem dieser mit guten Gründen dartut, daß Pommern in dem genannten Jahr in den Verband des deutschen Reiches aufgenommen wurde.


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