VIII. Kirchengeschichte.

H. Krüger < 2347> trat im J. 1932 dem Versuche W. Teudts, Hethis, den Ort der ersten Corveyer Klostergründung, in die Senne zu verlegen, entgegen und wies klar nach, daß die erste Klostergründung im Sachsenland nur im hohen Solling in der Neuhäuser Gegend zu suchen ist, wo ein Flurstück die Bezeichnung Hethis führte. Er faßt jetzt seine Ergebnisse noch einmal kurz zusammen und gibt die Quellen an, die für die Gründungsgeschichte von Hethis zur Verfügung stehen. -- P. Wehbrink < 214> macht die Urkunden und Akten der Abteilung Dominikaner des Staatsarchivs zu Osnabrück entweder durch vollständigen Abdruck oder durch ausführliche Regesten bekannt. In sachlichen Anmerkungen bestimmt er die Ortsbezeichnungen und bringt zu den Predigerbrüdern die in der Literatur vorhandenen Angaben. Der 2. Teil soll im nächsten Bande des Archivs der Deutschen Dominikaner folgen. -- L. Siemer < 2363> veröffentlicht aus einer Handschrift des Osnabrücker Gymnasium Karolinum Kalendarien mit Eintragungen über den Tod von Predigerbrüdern und Laien sowie über Anniversarien, die von der 2. Hälfte des 14. Jh.'s bis ins 17. Jh. reichen, und aus einer Handschrift des Osnabrücker Generalvikariatsarchivs ein Verzeichnis der Predigerbrüder, das bis zum J. 1703 reicht. -- E. Hennecke hat in seinem Aufsatz »Zur Durchführung der Reformation in den welfischen Landen« <1931, 1792 S. 403> einen Überblick über größtenteils unveröffentlichtes und unbenutztes Quellenmaterial gegeben, das noch in Archiven ruht. Wenn man die Frühzeit der evangelisch-lutherischen Kirche in den welfischen Landen grundlegend und umfassend bearbeiten will, muß dieses Quellenmaterial veröffentlicht werden, damit es der allgemeinen Benutzung zur Verfügung steht. Dieser Forderung will F. Spanuth < 2516> für das Gebiet Braunschweig-Wolfenbüttel in einigen Stücken entsprechen. Er bringt nach einer kurzen Einleitung »Verhör der Geistlichen in Wolfenbüttel vom 9. Juli bis 20. Juli 1551« und »Examensprotokoll 1568« zum Abdruck und kündigt für den folgenden Jahrgang der Zeitschrift den Abdruck weiterer Examensprotokolle und ein zusammenfassendes Orts- und Personenregister für sämtliche hier abgedruckten Quellen von 1551 bis 1569 an. -- L. Schaar < 2517> gibt eine kurze Darstellung der Geschichte des »westfälischen Konsistoriums in Göttingen« -- für die vom welfischen Gebiet dem neuen Königreich Westfalen zugeschlagenen Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen, die Grafschaft Hohnstein und den Oberharz -- und der Schwierigkeiten, welche die neue Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in ihrem Verhältnis zum hannoverschen Konsistorium, hatte. Als im J. 1813 das Göttinger Konsistorium zu bestehen aufhörte, erkannte Hannover keineswegs die dort getroffenen Maßnahmen an und überprüfte namentlich die Ernennung der Geistlichen.


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