III. Zeitgeschichte.

Zur Bibliographie nachzutragen ist das Jahrbuch 28 der Männer vom Morgenstern (Bremerhaven, Selbstverlag). Daraus ist in diesem Zusammenhang vor allem der Beitrag von E. v. Lehe zu nennen: »Land Wursten vor 700 Jahren -- die Hamburger Urkunde von 1238.« Zu einem Lichtbild der Urkunde gibt v. L. den lateinischen Wortlaut nebst Übersetzung und macht dann mit einer sehr lehrreichen Einführung in Form und Inhalt die Bedeutung der Urkunde als ersten Vertrages zur Sicherung der Schiffahrt und des Handels über die Elbe hinaus nach Westen verständlich. Hingewiesen sei ferner auf den Beitrag von E. Rüther »Haadeln und Wursten während der Freiheitskämpfe der Wurster (1518--1525)« und auf den Aufsatz von E. Segelken »Die französische Besetzung der Herzogtümer Bremen und Verden im Siebenjährigen Krieg, 1756--58«. -- Ein bemerkenswertes Schlaglicht auf die schwierige Lage, in der sich eine neutrale Reichsstadt in Kriegszeiten zwischen den Parteien befand, wirft eine Veröffentlichung von A. Heskel < 940>. Im Jahre 1627 war der Hamburger Rat durch Drängen des kaiserlichen Generalkommissars Aldringer veranlaßt worden, die in der Stadt weilenden dänischen Beamten in Haft zu setzen. Unter den Betroffenen befand sich auch der Kriegsrat Martin von Meden, der das besondere Vertrauen Christians IV. genoß. Die Freilassung der Inhaftierten erklärt H. aus der Kriegslage, die der Mehrheit des Rates größere Rücksicht auf Dänemark als auf die Kaiserlichen rätlich erscheinen ließ. Die Stellungnahme der einzelnen Ratsmitglieder zeigt, daß der Gegensatz der Parteien auch in den Ratskörper der neutralen Stadt spaltend eindrang. -- Die Arbeit von K. H. Schwebel < 978, S. 275>, die Bremens Beziehungen zum Reich würdigt, ist in anderem Zusammenhang angezeigt. Beiträge zur deutschen Bundesgeschichte der Jahre 1848--50, von Bremen aus gesehen, veröffentlicht H. Entholt in Mitteilungen aus dem Nachlaß des Bürgermeisters Arnold Duckwitz < 1098>. Die beiden Teile des ersten Stücks führen in die Tage des Frankfurter Parlaments, da Duckwitz die undankbare Aufgabe hatte, unter der Reichsverweserschaft des Erzherzogs Johann dem Ministerium Leiningen als Handelsminister anzugehören, während dem Hamburger Heckscher das Auswärtige zugefallen war. Das zweite Stück gibt eine Unterredung vom Dezember 1850 wieder, in der Duckwitz dem preußischen Minister v. Manteuffel seinen Plan eines Handels- und Schiffahrtsbundes vortrug. Aus den


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Aufzeichnungen spricht der praktisch-nüchterne hansische Geist, der die Verpflichtung fühlte, dem unklaren Idealismus der Zeit beizuspringen.


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