III. Ortsgeschichte und Stadtrecht.

Bd. 56 der »Nassauischen Annalen« ist vornehmlich Eltville gewidmet. Milani (S. 9--136) gibt in einer baugeschichtlichen


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Studie über die Mainzer Burg auf Grund von Grabungen und langjährigen Beobachtungen wesentliche Ergänzungen und Berichtigungen zu Eichholz' früherer Arbeit. Wagner (S. 137--143) deutet den Ortsnamen, ausgehend von dem Königshof als ältester Siedlung, als »alte villa«.

Der zweite Teil von Reichardts »Geschichte Wildungens im Mittelalter« (Geschichtsbll. f. Waldeck u. Pyrmont 37, S. 131--234; vgl. <1936, S. 495>) behandelt mit gleicher Beherrschung des Urkundenstoffs zunächst die Topographie von Stadt und Feldmark; an der Entwicklung der Stadt interessiert die vorherrschende Stellung der Burgmannen in der ersten Zeit, die spürbare Auswirkung des Wechsels in der Landesherrschaft, schließlich die Lösung der Unterstadt aus der engen Verbindung mit der Burg. Die Rechtsentwicklung zeigt enge Verwandtschaft mit den benachbarten niederhessischen Landstädten. -- Die Zusammenstellung Friedberger Chroniken durch Waas < 316> ist ein Beispiel für die Belebung von Quellenstoff und historischer Anschauung durch Aufzeichnungen von privater Seite. Neben Chroniken wie der von Jeremias Molther sind die Hausbücher Friedberger Bürger aus dem Dreißigjährigen Krieg zeit- und kulturgeschichtliche Zeugnisse von hohem Reiz. Die Einleitung des Herausgebers behandelt die Quellenüberlieferung, namentlich auch die Verluste des 19. Jh.'s. --Lenhardt < 1905> sieht den Grund für die geschlossenen Handwerkergassen in Frankfurt in den Bedürfnissen des Gewerbes: Nähe des Wassers für Lohgerber und Metzger, des Weinumschlageplatzes für die Bender, der Durchgangsstraße für die Schmiede usw. Er betont den Einfluß des Handwerks auf die Gestaltung des alten Stadtkernes und veranschaulicht diese Entwicklung durch reiches Bild- und Planmaterial. -- Eine Untersuchung des Liegenschaftsrechtes in Witzenhausen durch Natzmer < 2089> stellt seinen deutschrechtlichen Grundcharakter fest; das Eindringen römischer Rechtsbegriffe darf nicht auf Mangel des einheimischen Rechtes zurückgeführt werden. Sein Lehrer Eckhardt macht für die Romanisierung auf den bisher zu wenig beachteten Einfluß der oberen Instanzen, hier der landgräflichen Kanzlei in Kassel, aufmerksam. Beide Bearbeiter sehen in der Währschaft eine Rechtssicherung des Käufers gegenüber dem Verkäufer. -- J. Höhler veröffentlicht Auszüge aus dem Limburger Stadtbuch aus der Mitte des 16. Jh.'s (Nassauische Annalen 57, S. 184--220) mit umfangreichen Nachrichten über Stadtverwaltung, Zunft- und Wirtschaftsleben sowie die sozialen Verhältnisse; er schließt mit einer topographischen Skizze. -- A. Jestaedt bearbeitet die »Kataster der Stadt Fulda im 18. und 19. Jh.« (23. Veröffentl. d. Fuldaer Gesch.-Ver.) in tabellarischen Auszügen. Grundstücke und Eigentümer lassen sich anhand dieser Register von 1708--1875 lückenlos nachweisen. Eine Geschichte des Vermessungs- und Katasterwesens zeigt Abhängigkeit vom hessischen Vorbild. Ein ausgezeichneter historischer Stadtplan auf Grund der Vermessungskarte von 1727, eine zweite Karte der Verwaltungs- und Gerichtsbezirke, sowie das zugehörige Einleitungskapitel, das keineswegs abschließend ist, werden den Ausgangspunkt für die historisch-geographische Stadtforschung (Verhältnis von Abtei und Stadt) bilden, die vor allem noch das ältere Material heranziehen muß.

Die ständig zunehmenden Ortsgeschichten beweisen das Interesse für die Heimatforschung; der dargebotene Quellenstoff ist meist das Wertvollste für den wissenschaftlichen Forscher. Aus Wetekams Fortsetzung seiner Ortsgeschichte


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von Vasbeck (Geschichtsbll. f. Waldeck u. Pyrmont 37, S. 21--130; vgl. <1936, S. 495 f.>) sind erwähnenswert Angaben über Vorkommen ma.'lichen Bergbaus, umfangreiche Bevölkerungsübersichten, die Beiträge über Sitte und Brauchtum sowie Nachrichten über Kirche und Schule. -- Das reiche und vielseitige Material in Trablés Ortsgeschichte von »Büdesheim am Scharlachberg« (Bingen, Polax) wäre einer kritischeren Verarbeitung wert gewesen; charakteristisch sind die durch die politische Zersplitterung des Nahegebietes bedingten Überschneidungen der Rechtsverhältnisse, namentlich das Verhältnis des Erzstiftes Mainz als Landesherrn zu St. Stephan in Mainz als Grundherrn. -- An der rassekundlichen Untersuchung der Dörfer Burkhards und Kaulstoss im südlichen Vogelsberg durch B. Richter <1936, 1709> interessieren die historische Bevölkerungsstatistik und -bewegung, die einen auffälligen Tiefstand in den Kriegsjahren 1634--1642 und den Auswanderungsjahren 1854 ff. aufweisen. -- Durch die Auffindung neuer Archivalien der Pfandherrschaft Balduinstein im Archiv der Freiherrn von Eltz-Rübenach in Wahn bei Köln kann Sponheimer (Nassauische Annalen 57, S. 221--229) einige Nachträge zu Michels Ortsgeschichte von Balduinstein über die Rechte der Pfandherrn im 16. Jh. sowie Entstehung und Geschichte der Pfarrei bieten. -- Nachträge zur Bibliographie. Heymann, H. F.: Langsdorfer Heimatbuch. Beiträge zur Geschichte und Volkskunde von Langsdorf in Oberhessen. Gießen, Albin Klein, 309 S. --Trieb, A.: Eppelsheim in Rheinhessen, Geschichte des Ortes seit den frühesten Zeiten bis zur Gegenwart. Eppelsheim, Bürgermeisterei, 241 S. (Befestigung, Adel, alte Familien und ihre Herkunft, Auswanderer; Flurnamen, Grundbesitz, Bodennutzung; Kirche, Schule, Gericht). --Wendel, G.: Geschichte des Dorfes Monzernheim unter Berücksichtigung seiner Umgebung, ein Heimatbuch. Monzernheim, Gemeinde, 195 S. --Walbrach: Geschichte der Badenburg. Arch. f. hess. Gesch. N. F. 34, S. 218--229. --Schmidt, F. A.: Rohnstadt-Ramshart. Nassauische Annalen 57, S. 120--123. --Voelcker, H.: Die Altstadt Frankfurt a. M. innerhalb der Hohenstaufermauern. Frankfurt, Diesterweg, 100 S.


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