VI. Klostergeschichte.

Lübeck betont in einem Überblick über die Exemtion Fuldas < 2358> den Charakter des königlichen Eigenklosters und daher auch die starke Stütze am Königtum im Kampf gegen die Ansprüche der Diözesen Mainz und Würzburg. -- Die von demselben Verf. bestrittene Annahme Schannats von einem »Kanonissenstift am Fuldaer Frauenberge« (Fuldaer Geschichtsbll. 29, S. 1--11) hatte die Forschung schon früher aufgegeben. --Weißenberger < 2361> kann namentlich durch die Erschließung einer Handschrift des Münchener Nationalmuseums, eines Kopiars des Staatsarchivs Speier sowie eines Urbars aus dem Generallandesarchiv in Karlsruhe eine neue Regestensammlung des Klosters Kirschgarten mit zahlreichen unbekannten Urkunden schon des 13. Jh.'s herausgeben, ferner Zins- und Abgaberegister aus der Wende des 13./14. Jh.'s. Er wertet das Material für die Besitzentwicklung, Flurnamenforschung, Geschichte des Klosterbaus und seiner Insassen aus; in der ma.'lichen Periode des Zisterzienserinnenklosters steht der Grundbesitz im


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Vordergrunde, in der Zeit des Augustinerchorherrnstiftes der Windesheimer Kongregation im 15. Jh. ein geistiger Aufschwung, dessen Früchte sich bei der namentlich aus den Rechnungen nachgewiesenen Schreibschule der Chorherrn zeigen. --Acht < 2368> ordnet die Gründung des Klosters Johannisberg im Rheingau durch das Stift St. Alban in Mainz und seine Loslösung vom Mutterkloster in die Eigenkirchenpolitik Erzbischof Adalberts I. ein und entwickelt aus zwei verschiedenen Urkundenfassungen desselben Jahres die verschiedenen Stadien in diesem Entwicklungsprozeß, so daß hier einmal Verhandlungsverlauf und Abschluß eines Beurkundungsaktes verfolgt werden können. --Ennen < 2359> geht der von Stimming in diplomatischer Kritik als Fälschung nachgewiesenen Tauschurkunde zwischen St. Stephan in Mainz und Ravengiersburg von 1103 in ihrer historischen Bedeutung nach und sieht nur in Reil gesicherten Altbesitz des Mainzer Stiftes, ohne die Herkunft des zweifellosen Rechtsanspruches von Ravengiersburg auf die zahlreichen andern genannten benachbarten Orte erklären zu können. Er ordnet die geistliche Güterpolitik in den Zusammenhang der Besiedlung von Eifel und Hunsrück ein. -- L. Clemm kann die älteren Listen der »Meisterinnen des Stifts Niederilbenstadt« von Hugo und Würdtwein auf Grund seiner Quellenveröffentlichungen berichtigen (Beitr. z. hess. Kirchengesch. 11, S. 55--60). -- F. A. Schmidt (»Hessenland« 48, S. 180--181) weist »zwei Marburger Dominikanertermineien in Nassau«, in Weilburg und in Herborn, nach, offenbar die einzigen auswärtigen Häuser der Marburger Predigermönche. --Gloëls Urkundenzusammenstellungen über die Wetzlarer Altäre (Mitt. Wetzlarer Gesch.-Ver. 14, S. 38--68), ihre Gründung, Dotation und ihre Altaristen, dürfte bei der Beschränkung auf die wesentlichen gedruckten Urkundenbücher unvollständig bleiben. -- Auch Schoenwerks Register zum Wetzlarer Nekrologium < 212>, welches das Namensverzeichnis durch Zusatz weiterer urkundlicher Nachweise der betreffenden Personen ergänzt, hätte besser das Erscheinen des zweiten Bandes des Wetzlarer Urkundenbuches abgewartet.


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