I. Quellen und Bücherkunde. Allgemeines.

Unter dem Titel »Westfäliches Schrifttum« < 45> hat der Aschendorffsche Verlag in Münster eine systematisch geordnete Übersicht der von ihm verlegten Veröffentlichungen zur Geschichte, Landes- und Volkskunde, Kunst und Literatur Westfalens herausgegeben, die auch die in Zeitschriften und Sammelwerken enthaltenen Einzelbeiträge aufführt. --Schemanns Zusammenstellung des Hagener Schrifttums < 46> ist nicht vorwiegend oder gar ausschließlich auf geschichtliche Literatur abgestellt, sondern berücksichtigt alle gedruckten Veröffentlichungen über Hagen bis zu Zeitungsbeiträgen rein aktuellen Inhalts herab. Eine kritische Sonderung ist nicht vorgenommen und auch nicht beabsichtigt. So liegt der Wert der Schrift in einer erschöpfenden Verzeichnung der örtlichen Veröffentlichungen. Die Hinweise auf allgemeinere Literatur sind dagegen sehr ergänzungsbedürftig.

Der gewichtige Band des Bielefelder Urkundenbuches < 213> erschließt einen Urkundenvorrat von rund 1500 Nummern. Außer dem Archiv des Kollegiatstiftes St. Marien und dem Stadtarchiv selbst, die in ihrem provenienzmäßigen Bestand erfaßt sind, sind aus sonstiger Überlieferung planmäßig alle Urkunden aufgenommen, die im Inhalt eine Beziehung auf Bielefeld enthalten; auch Träger des Namens Bielefeld sind nicht übergangen worden. Als Schlußjahr ist 1520 als das Jahr der Vereinigung der Alt- und Neustadt Bielefeld gewählt. Das Urkundenbuch stellt damit eine umfassende Sammlung des gesamten urkundlichen Quellenstoffes zur Bielefelder Geschichte dar. Zur Wiedergabe der Urkunden ist in weitem Umfange, namentlich vom letzten Viertel des 14. Jh.'s ab, die Regestenform gewählt, aber Abdrucke der vollen Texte wurden in nicht wenigen Fällen auch in den jüngeren Zeitabschnitten geboten, und auch innerhalb der Regesten sind inhaltlich bedeutsame Stellen im Wortlaut gegeben. Der Bearbeiter, Vollmer, hat in einer zwar knapp gefaßten, aber inhaltreichen Einleitung auf Grund des urkundlichen Stoffes einen Überblick über die Tatsachen der stadtgeschichtlichen Entwicklung auf weltlichem wie auf kirchlichem Gebiete geboten, dem durchaus selbständiger Wert zukommt.


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-- Gleichzeitig veröffentlicht G. Schrader < 80> ein Verzeichnis der Urkunden des Bielefelder Stadtarchivs von 1520 bis 1810, das sich zeitlich an das Urkundenbuch anschließt. Das Gros des annähernd 400 Nummern umfassenden Bestands, der durchweg in Regestenform wiedergegeben ist, bilden Rentenkaufverträge und sonstige Schuldverschreibungen des Rats oder städtischer Armenanstalten, die u. a. für das städtische Finanzwesen und die Finanzpolitik des Rats aufschlußreich sind. -- Durch das von Börsting bearbeitete Inventar des Diözesanarchivs in Münster < 78> wird jetzt auch der Inhalt des zweiten kirchlichen Zentralarchivs in Westfalen und zugleich der des heutigen Domarchivs, -- das aber nur einen kleinen Rest des ehemaligen, bei der Säkularisation größtenteils in Staatsbesitz gelangten Archivs darstellt -- erschlossen. In Vollregesten sind nur die Urkunden bis 1400 (einschließlich der nur abschriftlich überlieferten) verzeichnet. -- Das Stadtarchiv Münster hat mit einer Veröffentlichung seiner Bestände über geistliche und kirchliche Angelegenheiten begonnen. Soviel der bisher vorliegende Teildruck der Arbeit von Utsch < 79> erkennen läßt, werden die Stoffe erst für die Reformations- und Gegenreformationszeit umfänglicher und ergiebiger. -- Der von Koechling < 2362> verzeichnete Urkundenbestand des Pfarrarchivs von Preuß.- Oldendorf gewährt mannigfache Einblicke in die kirchlichen Verhältnisse des platten Landes im Spätmittelalter und in den Jahrzehnten vor dem Eindringen der Reformation.

Für zwei Kreise der Provinz Westfalen sind genaue Verzeichnisse der Kirchenbücher neu aufgestellt worden, für den Kreis Wiedenbrück von Flaskamp < 1723> und für den Kreis Soest von A. Clarenbach (Westfalen 21, S. 309 bis 351). Beide Bearbeiter sind einleitend auch u. a. auf die Frage des Beginns der Kirchenbücher eingegangen. Da beide Kreise konfessionell gemischt sind, war Gelegenheit, das Verhalten der Konfessionen in diesem Punkte zu beleuchten. Dabei ergibt sich, daß nur ein geringer zeitlicher Unterschied im Einsetzen der Kirchenbücher zu verzeichnen ist; in dem einen Kreise sind katholische, im andern evangelische Kirchenbücher die ältesten. Nirgends geht der Beginn der Buchführung vor 1600 zurück. Ein gewisser Vorrang der Stadtkirchen ist unverkennbar, noch mehr ein Zusammenhang des Beginns mit Neubesetzungen der Pfarrerstellen.

Das den 5. Band der »Westfälischen Lebensbilder« < 67> abschließende 2. Heft enthält folgende Beiträge: M. Lintzel, Königin Mathilde < 772>; H. Heimpel, Dietrich von Nieheim < 2314>; R. Nissen, Bertram von Minden; Al. Bömer, Johannes Cincinnius; E. Hempel, M. D. Pöppelmann; M. Braubach, Chr. W. von Dohm; W. Real, J. Gruner; M. Lindow, F. W. Bessel; F. Castelle, F. Krüger.


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