III. Landesgeschichte.

Das Schriftchen des Frhr. v. Bibra < 949> beschränkt sich darauf, aus gedruckten kleineren Ortsgeschichten die Schicksale des Aischgrundes während des Dreißigjährigen Krieges zusammenfassend darzustellen. Er war zwar nicht Schauplatz von Haupthandlungen, seine Fruchtbarkeit und die Nähe der großen Straßen, die von West und Nord nach Nürnberg führten, haben aber die Wellen kriegerischer Geschehnisse in das langgestreckte Tal getragen. Ihre Schilderung verrät militärische Bildung, die unbesehene Übernahme hergebrachter Übertreibungen der Stärkezahlen und die mangelnde Unterscheidung zwischen den Datierungen nach dem alten und dem neuen Kalender beeinträchtigt den Wert des für weitere Kreise berechneten Büchleins wesentlich. -- Aus dem im Weimarer Staatsarchiv erhaltenen Schriftwechsel zwischen Herzog Wilhelm v. Weimar und dem Verteidiger der Feste Coburg, dem Obersten v. Zehm, den Huschke < 950> teils wörtlich, teils in Auszügen herausgibt, formt sich ein Bild der Belagerung dieses wichtigen Bollwerkes durch die Kaiserlichen im Spätwinter 1635, die schließlich, da kein Ersatz möglich, mit der Übergabe endet. -- Die Botenzüge, welche seit dem Ende des 15. Jh.'s zwischen Ansbach und Brandenburg nachweisbar sind, dienten hauptsächlich der Übermittlung verwandtschaftlicher und politischer Nachrichten. Amtliche, außer Landes gehende werden seit 1511 durch markgräfliche Kanzleiboten befördert. Für den Dienstverkehr in der Markgrafschaft Ansbach selbst genügt anfangs die Inanspruchnahme der reichsstädtischen Boten, welche von alters her den Weg durch Ansbach nahmen; seit 1644 wird ihre Mitwirkung auf den Verkehr außer Landes beschränkt, den inländischen übernimmt das neugeschaffene fürstliche Ordinaribotenwesen. Die private »fahrende Post« von Ansbach nach Nürnberg erhält nach fast 150jährigem Bestehen nach dem Dreißigjährigen Krieg den Charakter einer halbstaatlichen Einrichtung. Wenn auch schon über hundert Jahre vorher die Taxissche Post im Fürstentum erscheint, wird erst 1744 ein landesherrlicher Vertrag mit ihr geschlossen. Während der Zugehörigkeit des Markgrafentums zu Preußen versieht den amtlichen Verkehr die kgl. preußische reitende Post, die jedoch auch von Privaten in Anspruch genommen werden kann. Staudenraus < 2265> schildert die Entwicklung dieser verschiedenartigen


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Einrichtungen und besonders die allmähliche Ausdehnung des Netzes und Kurses der Taxisschen Reichspost; die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. -- Für den wissenschaftlichen Forscher ist das für die Allgemeinheit gedachte Buch von Köhl < 329> als Nachschlage- und Findbuch von geschichtlichen, topographischen und statistischen Einzelheiten sehr brauchbar, wenn diese auch zumeist nicht quellenmäßig belegt sind und die Stoffeinteilung Wiederholungen nicht ausschließt; die -- schon längere Zeit zurückliegenden -- bisherigen Veröffentlichungen über die Gesamtgeschichte Aschaffenburgs werden durch diese neue, mit Fleiß und Bedachtsamkeit geschriebene hinlänglich ersetzt. -- Einer kleinen ma.'- lichen Grundherrschaft, der ehemaligen Herrschaft Breitenstein-Königstein, widmet Schwemmer < 330> eine Sonderarbeit, die als verdienstvoller Beitrag zur Geschichte des noch wenig erforschten fränkisch-bairischen Grenzraumes zu begrüßen ist. Der vorliegende erste Teil enthält die Siedlungsgeschichte, legt die wechselnden Herrschaftsverhältnisse klar, die vom Kaiser über das Bistum Bamberg und deren Vögte, die Grafen von Sulzbach, schließlich zu den wittelsbachischen Herzögen wechseln. Hundert Jahre lang -- 1250--1350 -- war die Herrschaft selbständig, das Geschlecht der Herren v. Breitenstein, das Ende des 13. Jh.'s auftaucht, ist 1666 ausgestorben. -- In einem ausgezeichneten verfassungsgeschichtlichen Versuch gibt Hofmann < 2115> einen vorbildlichen Aufriß von Wesen, Aufgabe und Entwicklung der Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth. Seine Ansicht, daß die Mannigfaltigkeit und Sonderlichkeit der Bamberger Ämtergliederung auf dem Wesen des geistlichen Wahlstaates und auf der Stellung seiner tatsächlichen »Erbherren«, des Domkapitels, der Ritterschaft und der Städte, wie auf den verfassungsgeschichtlichen Verhältnissen des Raumes sich gründe, in dem das Fürstbistum sich ausgebreitet hat, trifft den Kern. Das abcliche Verzeichnis der Ämter nach dem Stande von 1800 erläutert übersichtlich Entstehung, Entwicklung und Einordnung. -- Wie nach dem Hereingriff des bayerischen Staates in den fränkischen Raum die ehemaligen Fürstentümer und Herrschaften demselben verwaltungsrechtlich schrittweise und bald völlig einverleibt werden, beweist beispielsweise die Geschichte des Rezatkreises. Alles bisherige Eigenleben der Einzelteile wird aufgehoben, die Verwaltung zentralistisch aufgebaut, den zweimaligen, durch Landzuwachs bedingten Änderungen des Kreisumfanges folgt in der kurzen Zeit seines Bestehens (1806/08--17) zwangsläufig jeweils ein Wechsel in der Einteilung und Zuständigkeit der Ämter. Elsperger < 2113> geht diesen Änderungen im einzelnen nach, weist die Unterstellung der Außenämter unter die Mittelbehörden oder die zentrale Spitze in München auf, untersucht die Auswirkungen der Staatsaufsicht auf das Gemeinde- und das Schulwesen, über die Kirche, schildert die Organisation des Heeresersatzes sowie die geistigen und sozialen Reformen. Ihre anfängliche Schärfe macht allmählich Zugeständnissen Platz; auch die schroffe Zentralisierung wird bei einzelnen Verwaltungszweigen ebenso gelockert.


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