e) Kärnten.

E. Kranzmayer <1936, 1568> untersucht die ältesten deutschen Siedlungsnamen in Kärnten, die noch dem 9. Jh. angehören, und kommt


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zur Festlegung von sechs deutschen Siedlungskernen, die durchweg in altbesiedelten Räumen liegen. J. Schmid beschreibt Siedlungsformen und Hoftypen auf dem Südostabfall der Saualpe <1936, 1568>, ohne Fragen der Siedlungsgeschichte zu berühren. Dagegen gibt G. Glauert in seiner Arbeit über die Steiner Alpen und Ostkarawanken < 1614> eine Darstellung der Siedlungsschichten und der nationalen Verhältnisse. Der Anteil der Deutschen an der Rodungsarbeit tritt deutlich heraus. Puntschart untersucht die Stammeszugehörigkeit der Kärntner Herzoge bis 1269 <1936, 1997> und kommt zum Ergebnis, daß diese nach ihrem angeborenen Stammesrecht lebten. K. Torggler verdanken wir eine Zusammenstellung der Aufzeichnungen über Kärntner Recht und Rechtsgang <1936, 1997> und eine Untersuchung über Stadtrecht und Stadtgericht in Klagenfurt < 2130>, die eine sehr interessante Zweiheit im städtischen Gerichtswesen Klagenfurts aufdeckt. Die beiden Gerichte entsprechen in Zuständigkeit und Verfahren weitgehend der Unterscheidung von Landtaiding und Hoftaiding in den obersten Gerichten der österreichischen Länder. Die Studie von G. Moro über den Bevölkerungsstand in Oberkärnten 1777--1934 <1936, 1523> faßt die Ergebnisse der aus dieser Zeit vorhandenen Zählungen tabellarisch zusammen und skizziert kurz die Tendenzen der Bevölkerungsbewegung. Ein zusammenfassendes Bild der deutsch-slowenischen Auseinandersetzung auf dem Boden Kärntens im 19. Jh. gibt V. Miltschinsky < 341>.


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