I. Allgemeines und Quellenkundliches.

Mit gewohnter Pünktlichkeit erschien in Bearbeitung von J. Hohlfeld die »Familiengeschichtliche Bibliographie« < 1855>, diesmal die Berichtsjahre 1936--1937 umfassend. Sie legt in ihrer Art wieder Zeugnis ab von dem gewaltigen Umfang der heutigen Forschungsarbeit, die darauf abzielt, den sippenmäßigen Aufbau des deutschen Volkskörpers im einzelnen wie im ganzen zu klären. Daneben haben Spezialbibliographien wie die für auslandsdeutsche und für schlesische Sippenkunde < 1856, 1882> wichtige Sonderaufgaben zu erfüllen, zumal da sie bei Erfassung des Schrifttums noch weiter in die Tiefe und Briefe gehen können; denn in der Sippenforschung ist wie kaum anderswo der Nachweis des Entlegenen oder geringfügig Erscheinenden unter Umständen von Bedeutung. Große Lücken gilt es noch auf einem bibliographischen Sondergebiet, nämlich dem der Leichenpredigten, zu schließen. Hier wird die Drucklegung eines Gesamtkatalogs, die auch schon erwogen worden ist, trotz aller Schwierigkeiten unser Ziel sein müssen. Brauchbare Vorarbeiten dazu hat schon seit Jahren der Verein Roland zu Dresden mit der karteimäßigen Herstellung eines »Leichenpredigten- und Personalschriftenkatalogs« geleistet, wie aus einem Bericht hierüber von Schulz (Mitt. d. Roland 23, S. 57 ff.) genauer zu ersehen ist. Nach dem Muster des bekannten Stolberger Kataloges begann in Lieferungen ein Verzeichnis der in Liegnitzer Bibliotheken befindlichen Leichenpredigten im Druck zu erscheinen < 1858>.

Wohl von keinem anderen literarischen Hilfsmittel wird die praktische Forschung jemals eine so starke Förderung erfahren wie von E. Wasmannsdorffs »Verzeichnis deutscher Familienforscher und Familienverbände, Familienstiftungen und familienkundlicher Vereinigungen« (3. Aufl. Görlitz,


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C. A. Starke. 853 S.), dessen Erscheinen in neuer Gestalt mit Recht allerseits freudig begrüßt worden ist. Das Werk gibt mit seinen unzähligen Hinweisen gleichsam einen in Stichworte gefaßten Querschnitt durch das Arbeitsfeld der deutschen Sippenforschung in seiner ganzen heutigen Ausdehnung und damit die Möglichkeit, nützliche Verbindungen herzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden. Von A. Lattermanns < 1868> vielbenutztem Hand- und Quellenbuch für die deutsche Sippenforschung in Polen konnte schon nach Jahresfrist eine neue Auflage hinausgehen, worin der Inhalt um mehr als das Doppelte vermehrt ist. Die Ergänzungen beziehen sich, wie schon der erweiterte Titel verrät, hauptsächlich auf die preußischen Ostgebiete; ferner sind Kirchenbuchverzeichnisse für die meisten evangelischen Kirchen in Polen hinzugefügt. Ebenso ist das Büchlein, das W. Transfeldt < 1871> dem Sippenforscher in der Reichshauptstadt und in Potsdam mit auf den Weg gibt, ein zuverlässiger Führer durch ein engmaschiges Netz von Vereinen, Instituten und sonstigen in Betracht kommenden Einrichtungen. Nach ähnlichen Grundsätzen ist ein sippenkundlicher Ratgeber für Halberstadt < 1887> zusammengestellt worden. Quellenkundlichen Zwecken im engeren Sinne dienen Einführungen in die Bestände einzelner Archive, wie sie, um nur ein Beispiel anzuführen, für das Staatsarchiv Stettin von mehreren sachkundigen Bearbeitern verfaßt worden sind < 1663, 1869, 1870>. Ein recht brauchbares Hilfsmittel bei Quellenforschungen in Ost- und Westpreußen ist auch die von K. v. Staszewski und R. Stein < 1867> angelegte Liste von Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen, deren Deutung ja in diesem Gebiet, das vielfach Zuwanderungen aus anderen Gegenden erhalten hat, oft besonderen Schwierigkeiten begegnet.

Unter den einzelnen Quellenarten stehen ihrer Bedeutung entsprechend nach wie vor die Kirchenbücher im Vordergrund. Von allgemeinerem Belang ist zunächst ein Aufsatz von E. Steinemann < 1705> über die Kirchenbücher des Kantons Schaffhausen, ihre Entwicklung und kulturgeschichtliche Auswertung. Mittels exakter statistischer Erhebungen kommt M. Blomenkamp < 1677> zu dem Ergebnis, daß die Anfänge der Registerführung im Fürstentum Minden erst auf eine -- nur teilweise befolgte -- Anordnung der schwedischen Regierung von 1645 zurückgehen, ferner daß das Fehlen der Bücher in den folgenden Jahrzehnten nicht durch Brände, Kriege oder Pfarrerwechsel verursacht sein kann. Bestandsaufnahmen von Kirchenbüchern sind auch diesmal wieder, und zwar zumeist in Ersetzung veralteter oder vergriffener Verzeichnisse, zahlreich erschienen, so für Schlesien < 1670>, Baden < 1695>, Württemberg < 1697 a>, Sachsen < 1673>, das Erzbistum München und Freising < 1699> und die Diözese Hildesheim < 1667>. Kleinere Verzeichnisse findet man jetzt auch nicht selten in kirchlichen Gemeindeblättern und Heimatbeilagen der Lokalpresse gedruckt. Nach Inhalt und Form weist dieses Schrifttum größte Mannigfaltigkeit auf, der übrigens die Buchtitel manchmal nicht ganz gerecht werden. So gibt H. Franz in seiner Schrift »Die Kirchenbücher in Baden« < 1695> in dankenswerter Weise auch sehr reichhaltige Quellen- und Literaturhinweise zur Sippenkunde der einzelnen Gemeinden. Das von H. Köhler bearbeitete Verzeichnis für Sachsen < 1673> erschließt neben den Kirchenbüchern alle übrigen Archivalien der Pfarrämter und ist deshalb ebenfalls besonders wertvoll.


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