III. Österreich und die übrigen Staaten.

Den beiden schon vor einigen Jahren erschienenen Aktenbänden über die österreichische Zentralverwaltung zur Zeit Maria Theresias ist nunmehr der einleitende Darstellungsband gefolgt. Walter < 2390> gibt auf Grund seiner Kenntnisse ein umfangreiches eingehendes Bild von den Anlässen und Zielen der theresianischen Reform und ihrer Durchführung. Nach einem Überblick über den Aufbau der österreichisch-böhmischen Verwaltung, ihren Fehlern und Schwächen schildert er zunächst die während des Erbfolgekrieges getroffenen Reformen auf dem Gebiet des Finanzwesens und der Militärverwaltung. Als den eigentlichen Reformer und Reorganisator des Staates stellt er den Grafen Haugwitz heraus, dessen Ziel die Schaffung einer einheitlichen Verwaltung für die österreichischböhmischen Länder, die Ausschaltung des ständischen Einflusses in der Finanz- und politischen Verwaltung der Länder, die Kräftigung des Gesamtstaatsgedankens waren. Dem preußischen Beispiel folgend, schuf er durch die Reformen von 1749 den modernen absoluten Einheits- und Beamtenstaat und legte damit die Grundlagen für den Neuaufbau des habsburgischen Reiches. W. weist darauf hin, daß die Kaunitzschen Reformen von 1761 das politische System von Haugwitz unverändert ließen, nur die Form und Organisation der Zentralverwaltung änderten, indem sie die 1749 unter dem Direktorium unter einheitlicher Leitung zusammengefaßte allgemeine politische und Finanzverwaltung wieder trennten; da Kaunitz vornehmlich von theoretischen Erwägungen geleitet wurde, nicht von den tatsächlichen Verhältnissen ausging, führten die Reformen 1764/65 wieder zu einer teilweisen Zusammenfassung der Zentralbehörden. Im letzten Abschnitt behandelt W. die Anteilnahme Josephs II. an der Staatsverwaltung und ihrer Reform bis zu seinem Regierungsantritt. --Kothe < 2377> schildert vornehmlich auf Grund ungedruckter Akten die Entwicklung des fürstlichen Rates in Württemberg im 15. und 16. Jh. Sie weist nach, daß der Rat als ständige Behörde erst nach dem Beispiel


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der österreichischen Länder in der Zeit der österreichischen Herrschaft 1520--1534 gebildet wurde; neben ihm stand für die Finanzverwaltung die von ständischen Verordneten geleitete Kammer. Wertvoll für die württembergische Familiengeschichte ist das ausführliche Verzeichnis der Räte von 1450--1568.


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