II. Allgemeines zur mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte.

Barchewitz <1937, 2166> behandelt in klarer und selbständiger Form die Wirtschaftstätigkeit der Frau in der ältesten Zeit bis zur Stadtwirtschaft. In der Frühzeit besorgte die Frau gewisse gewerbliche Erzeugungen, wie Weben, Backen, Brauen und vielleicht auch die Töpferei. Im früheren MA. bestimmte die Grundherrschaft die weitere Entwicklung und vor allem die Ausbildung der Frauenarbeit zur Berufsarbeit. Die Verfasserin geht auch den sozialen Fragen nach, und es ist erfreulich, daß sie ihre Darstellung auf ein gründliches und umfassendes Quellenstudium aufbaut. -- K. Schrod < 2443> setzt die Entstehung des Tafelgüterverzeichnisses, das Joh. Haller in die Zeit Heinrichs VI. (1185) gesetzt hatte, mit guten Gründen in die Jahre 1064/65 und bringt es in Zusammenhang mit einer Finanzreform Adalberts v. Bremen. Als Verfasser vermutet er Propst Gottschalk von Aachen. -- Auf Grund eines umfangreichen Schrifttums aus Städten in allen Teilen Deutschlands hat E. Köhler < 2441> in systematischer, sorgfältiger und vielseitiger Weise zuerst festgestellt, was im späteren MA. unter Krämer zu verstehen ist, und dann die Eigenschaften dieses Gewerbes untersucht und mit Tabellen belegt; er behandelt die Vermögenslage, den Handelsbetrieb, Betriebsgrößen, und kommt zum Schlusse, daß der ma.'- liche Krämer die notwendige Vorstufe des modernen Einzel- und Kleinhandels


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war. --Froese <1937, 2179> spricht wissenschaftlich unergiebig, nirgends tiefer eindringend und nur auf Handbuchliteratur aufbauend in seiner Dissertation über den Wirtschaftswillen im deutschen Hochmittelalter, ohne aber diesen selbst zu erforschen. -- O. Brunner <1937, 2180> hat seinen inhaltsreichen Vortrag auf dem Erfurter Historikertag als anregenden Vorbericht über eine große Untersuchung über die Ausbildung und Entwicklung des deutschen Staates im späteren MA. veröffentlicht. Er behandelt dabei besonders die Wirtschaftspolitik der Territorialstaaten und setzt sich grundsätzlich mit der älteren, von einer bestimmten Konstruktion, nicht aber von der durch die geschichtliche Landesforschung ermittelten Wirklichkeit ausgehenden Lehre auseinander.


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