§ 8. Urkunden- und Zeitrechnungslehre

(R. Heuberger)

Die Erscheinungen des Berichtsjahres aus dem Bereich der Urkundenlehre sind dürftig. Von den in andern Abschnitten dieses Bandes besprochenen Schriften kommen für den Urkundenforscher in Betracht: Urkundenausgaben und Regesten < 206--218, 220--223, 888, 934, 942, 2669>, ein Faksimilewerk < 775>, Handschriftenkataloge < 204 f.>, Nachrufe < 158, 163>, Veröffentlichungen über Archive < 72--103>, Siegel < 417--419, 422--425, 427, 431, 436 f.>, Briefe < 767, 774, 808, 928>, Briefsammlungen < 765>, Urkundenschrift < 401>, Urkundensprache < 485, 490 f., 496, 505>, Urkundenfälschungen < 807, 2632, 2640, 2651, 2663>, Herrscherurkunden < 207 f., 766, 809, 849, 928, 2622, 775>, päpstliches Urkundenwesen < 209, 886, 2602 f.>, weltliche Fürstenurkunden < 222, 422, 496, 769>, Bischofsurkunden < 217, 424>, Traditionen < 216, 530>, klösterliches Urkundenwesen < 213 f., 216>, Kirchenbücher < 1660, 1664, 1667, 1673, 1677--1679>, städtisches Urkundenwesen < 426, 431, 436, 490, 1657 f., 1663, 1670 f.>, Stadtbücher < 1672, 1674> und Handelsbücher < 1675>.

Ohne Neues zu bringen und -- soweit das frühere Mittelalter in Betracht kommt -- auch ohne genügende Kenntnis selbst des einschlägigen Schrifttums erzählt Lüpke < 410> einem weiteren Kreis von der konstantinischen Schenkung, den pseudoisidorischen Dekretalen, den Passauer, Magdeburger und Bremer Fälschungen, dem privilegium maius und dem privilegium minus für das Herzogtum Österreich, den unechten politischen Testamenten Richelieus, Karls V. von Lothringen und Peters des Großen, der Königinhofer und Grüneberger Handschrift sowie von zwei beim Friedensschluß von Versailles verwerteten Fälschungen. In einer wertvollen Abhandlung erklärt Bock < 412> mit Hilfe eingehender Untersuchungen Johanns XXII. Sekretregister für eine wahrscheinlich erst unter Benedikt XII., vielfach auf Grund vorläufiger Entwurfaufzeichnungen angelegte einmalige Aktensammlung und weist nach, daß viele in diese aufgenommene Stücke -- und zwar öfters mit abweichendem Datum oder Wortlaut -- auch in den avignonesischen Registern stehen, die dann in solchen Fällen die maßgebende Überlieferung bieten. Thompsons < 411> Aufsatz über die Papstregister war dem Berichterstatter unzugänglich; ebenso Latusseks < 413> Schrift über die inneren Merkmale der Breslauer Bischofsurkunden in der Zeit von 1290 bis 1319. Opitz < 414>, dessen Ausführungen wegen des Mangels an Quellenaussagen manche Fragen nur vermutungsweise beantworten, beschreibt die in den damals üblichen Formen gehaltenen Urkunden Friedrichs IV., Markgrafen von Meißen und ersten Kurfürsten von Sachsen, stellt mit möglichster Vollständigkeit die Nachrichten über dessen Räte, Hofmeister und Marschälle zusammen und behandelt die Kanzlei jenes Fürsten sowie deren Registerführung, wobei ein vorübergehender Verfall der Wettinischen Schreibstube zutage tritt.

Aus dem Bereich der Zeitrechnungslehre liegt, abgesehen von anderwärts in diesem Band besprochenen Neuerscheinungen < 768, 2687>, eine Veröffentlichung Kruschs < 415> vor. Darin wird nach einleitenden Vorbemerkungen als Ersatz für Mommsens Ausgabe (MG., AA. 9) ein verbesserter Abdruck der Ostertafel des Victorius von 457 gegeben, auf den merowingischen Computus Paschalis von 727 (Codex Bernensis Nr. 611, 8. Jh.) sowie auf den großen


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irischen Computus von 719 (München, C. L. M. 14_456, 9. Jh.) hingewiesen, in dem eine verlorene irische Ostertafel benutzt ist, das der Osterberechnung gewidmete Werk des Dionysius Exiguus von 525 gewürdigt und dasselbe auf Grund der Vorarbeiten Mommsens neu herausgegeben.


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