§ 34. Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters(Th. Mayer) Die Frage, ob zu irgendeiner Zeit in der
Weltgeschichte Natural- oder Geldwirtschaft geherrscht hat, bedeutet mehr als die Feststellung der jeweils üblichen
Tauschmittel. In der Verwendung von Geld als universalem Tausch- und Zahlungsmittel, als Wertmesser und Schatzbildner
drückt sich der Zustand der Wirtschaft überhaupt aus. Das gesellschaftliche Gefüge einer geld- oder
naturalwirtschaftlich bestimmten Wirtschaftsform ist wesentlich verschieden. Man hat im allgemeinen die
Naturalwirtschaft mit dem Lehenswesen, die Geldwirtschaft mit dem Kapitalismus in Verbindung gebracht, die
Naturalwirtschaft als tauscharme Wirtschaft bezeichnet, in der in kleinen Wirtschaftskreisen Autarkie angestrebt wird,
während man in der Geldwirtschaft den Zustand einer fortgeschrittenen verkehrswirtschaftlichen Entwicklung sah, in
dem die Produktion sich nach dem Markt richtete. Es fehlte allerdings oft an einer begrifflichen Klarheit. Während
nämlich der theoretische Nationalökonom die Begriffe »Natural- und Geldwirtschaft« mit Recht
scharf voneinander abhob, mußte der Historiker naturgemäß feststellen, daß eine solche
Gegenüberstellung der Wirklichkeit nicht entspricht, sondern nur ein Überwiegen der einen oder anderen Form
bedeuten kann. Obwohl nun z. B. G. Schmoller klar unterscheidet, werden in manchen Darstellungen die historischen
Gestalten und die theoretischen Begriffe durcheinander geworfen. Der Kampf gegen diese verfehlte Übung bildet den
Ausgangspunkt für das Werk von A. Dopsch über »Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in
der Weltgeschichte« (
1341). D. tritt gegen die strenge Gegenüberstellung von natural- und
geldwirtschaftlichen Zeitaltern auf, betont, daß beide Wirtschaftsformen immer nebeneinander vorkommen, daß
eine Entwicklung im Sinne der veralteten naturwissenschaftlichen
S.283 Evolutionstheorie von den niederen, naturalwirtschaftlichen Zuständen zu den hochstehenden, geldwirtschaftlichen nicht feststellbar ist, daß es auch in unserer Zeit noch naturalwirtschaftliche Elemente gibt, daß Handel und Erzeugung für den Handel nicht erst mit der Geldwirtschaft einsetzen. In breiter Form kommt dann Dopsch auf die Fragen zurück, die mit seiner Grundthese in Verbindung stehen, indem er den Zusammenhang zwischen Lehenswesen und Naturalwirtschaft ebenso bestreitet wie den zwischen Geldwirtschaft und Kapitalismus, indem er die Berechtigung der Gegenüberstellung der »Grundherrschaft« im frühen MA. und der »Gutswirtschaft« im späteren und in der Neuzeit ebenso bekämpft wie die Anschauung, daß im hohen MA. in Deutschland der Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft stattgefunden habe, und indem er gegen die Theorien H. Pirennes über die wirtschaftlichen Zustände in der Karolingerzeit auftritt. Stehen auch diese Kapitel über die mittlere und neuere Geschichte der mittel- und westeuropäischen Völker im Vordergrund der Untersuchung, so hat Dopsch doch auch die alte Geschichte und die der orientalischen Völker, der Inder und Japaner usw. mit herangezogen. Da D. darauf verzichtet, »für das Auftreten der beiden Wirtschaftsformen da neue Belege oder eine eingehende Darstellung zu bieten, wo m(s)eine Auffassung mit der bisher allgemein verbreiteten übereinstimmt« und daher »diese Partien kurz gefaßt« wurden, (S. X) erhält sein Buch einen verhältnismäßig stark polemischen Charakter. Es ist daher auch starkem Widerstand im einzelnen und in der Gesamtauffassung begegnet. Gleichwohl eröffnet es durch die reiche Heranziehung von Quellen und Literatur einen weiten Ausblick und stellt den Abstraktionen, wie sie in den vielfach arg mißbrauchten und mißverständlich aufgefaßten idealtypischen Wirtschaftsstufentheorien niedergelegt sind, ein mannigfaltigeres, vom starren Schema gelöstes Bild gegenüber. Immerhin könnte man Begriffe wie »Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft« gar nicht ausmerzen, wenn man auch wollte, ja man braucht sie als theoretische Ordnungsprinzipien, aber auch zur Formung plastischer historischer Gestalten. Wohl ist Vorsicht beim Gebrauch notwendig. Aber die tatsächlich vorhandenen gradmäßigen Unterschiede, die sehr verschiedenen Mengenverhältnisse von geld- und naturalwirtschaftlichen Elementen in den jeweils herrschenden Wirtschaftssystemen müssen ihren Ausdruck finden. Ein Einebnen der Unterschiede zwischen den verschiedenen Zeiten wäre ebenso verfehlt wie ein zu starkes Herausarbeiten. Nur müssen sich Schreiber und Leser jederzeit darüber klar sein, daß Schlagwörter wie Natural- und Geldwirtschaft in der Theorie zwar Gegensätze, in der Geschichte aber gradmäßige Unterschiede bedeuten, so daß das gleichzeitige Vorhandensein der verschiedenen Elemente damit nicht ausgeschlossen ist.H.
Bechtel (
1375) hat in seinem großangelegten Buche eine auf breitester Grundlage
ruhende Darstellung der spätma.lichen städtischen Wirtschaftsgeschichte gegeben und dabei das Hauptaugenmerk
auf den »Wirtschaftsstil« gelenkt. B. ist in seiner Grundauffassung stark von der kunstgeschichtlichen
Betrachtungsweise beeinflußt. So wie der Kunsthistoriker unter dem Kunststil einer Zeit das Kunstwollen versteht,
so sieht B. im Wirtschaftsstil den Wirtschaftswillen. Der Kunststil ist aber nicht ein von der allgemeinen geistigen
Haltung losgelöster Faktor, sondern er spiegelt diese wider, ja die Kunst kann in vieler Hinsicht als Führerin
in der geistigen Entwicklung betrachtet werden. Diese These stützt B. auf umfangreiche kunstgeschichtliche
Ausführungen und
S.284 geht nun weiter, indem er zwischen dem Wirtschaftsstil und dem Kunststil einen inneren Zusammenhang annimmt. B. sieht im spätgotischen Stil seit 1350 eine Loslösung vom romanischen Stil, einen Bruch mit der Tradition und nimmt nun für den Wirtschaftswillen des spätma.lichen Bürgertums einen gleichen Bruch gegenüber dem des früheren traditionalistischen Bürgertums an. Er sieht in dem entwickelten Fern- und Großhandel des SpätMA. den Wirtschaftsstil der Zeit und bekämpft die Büchersche Theorie von der ma.lichen Stadtwirtschaft, indem er für die deutschen Städte mit Ausnahme von etwa 150 etwas größeren eine so geringe Einwohnerzahl errechnet, daß er das Vorhandensein einer Stadtwirtschaft von vornherein ablehnen zu können glaubt. Die Darstellung des spätma.lichen Großhandels ist der wertvollste Teil des Buches. Bedenken erregt aber der Versuch, Kunstgeschichte und Wirtschaftsgeschichte in so enge Verbindung miteinander zu bringen. Die Voraussetzung, daß dem antitraditionalistischen Bürgertum des Spät-MA. ein traditionalistisches vorangegangen sei, ist von B. nicht nachgewiesen worden und wird auch nicht zu halten sein. Das Bürgertum war in gewisser Hinsicht von Anfang an antitraditionalistisch gegenüber der älteren feudal-hierarchischen Gesellschaftsordnung, der, wenn man die Parallele aufrechterhalten wollte, der romanische Stil entsprach. Die Emanzipation des Bürgertums und der gotische Stil beginnen in Deutschland im 13. Jhd., wobei die geistige Umordnung schon seit dem 12. zu bemerken ist. Das allgemeine Durchdringen des gotischen Stiles in der Spätgotik hängt auch stark mit der durch den gehobenen Wohlstand des Bürgertums bewirkten Bautätigkeit zusammen. Die Mitte des 14. Jhds. bedeutet zwar allgemein- und wirtschaftsgeschichtlich einen Einschnitt, die Zusammensetzung der städtischen Bevölkerung hat durch den schwarzen Tod eine starke Veränderung erfahren, das Bürgertum tritt mächtiger hervor, die Kurve geht steiler nach aufwärts, aber es liegt nicht ein eigentlicher Bruch vor. Für die Erkenntnis der Bedeutung des Fern- und Großhandels für das Wirtschaftsleben ist es notwendig, seinen Umfang und Wert in eine gewiße Beziehung zum Gesamtprodukt der Volkswirtschaft zu setzen, sonst führen die einzelnen Zahlen irre. B.s Berechnungen über die Einwohnerzahlen sind rein deduktiv, ihre Richtigkeit bestreitbar. Immerhin mögen sie oft der Wahrheit nahekommen. Wir haben aber für die stadtwirtschaftliche Politik wirklich Beweise, woraus sich ergibt, daß entweder die Berechnung falsch ist oder aber, daß man die ma.- lichen Verhältnisse, die Bedeutung der einzelnen Funktionen nicht nach dem Muster der modernen mechanischen Zahlenvergleiche beurteilen darf. Die stadtwirtschaftliche Theorie ist mit einer Bekämpfung Büchers nicht erledigt, B. hätte sich z. B. mit H. Ammanns Darstellung über die schweizerische Kleinstadt auseinandersetzen müssen. B. hätte auch seine Untersuchung nicht auf die Zeit von 1350--1500 beschränken dürfen, er hätte dann selbst gewiß seine Theorie stark verändert. Sind daher im einzelnen nicht unwesentliche Einwände gegen B.s Werk anzubringen, so muß doch die große Bedeutung und der Gedankenreichtum anerkannt werden, B.s Buch ist eines von denen, mit welchen sich der auseinandersetzen muß, der über spätma.liche Wirtschaftsgeschichte arbeitet.Dopsch (
1377) behandelt in seinen Osloer Vorträgen die Geschichte des
Bauernstandes in den österreichischen Alpenländern bis zum Bauernkrieg am Beginn des 16. Jhds. Die Darstellung
nimmt besonders auf die tirolischen Verhältnisse Rücksicht, weil dort die besten Vorarbeiten bereitstehen.
Für die übrigen
S.285 Gebiete stützt sich D. vielfach auf eigene Untersuchungen, die er früher bei seinen Urbarausgaben durchgeführt hat. Die alpenländischen Verhältnisse werden aber nicht isoliert betrachtet, sondern es werden mit umfassendem Weitblick die allgemeinen Probleme der Wirtschaftsgeschichte erörtert und an den besonderen alpenländischen Zuständen beleuchtet. Das Buch bietet daher mehr als der Titel verspricht. Es wird z. B. die von D. in ihrer Bedeutung sehr hoch eingeschätzte ältere Grundherrschaft ebenso behandelt wie die Flurverfassung, die Siedlungsgeschichte, der Übergang vom Altertum zum MA., das Städtewesen, das Verkehrswesen, das ja für die alpenländischen Verhältnisse besonders wichtig war, wobei D. seine persönliche Einstellung stark betont. Wenn auch gegen Einzelheiten nicht unwesentliche Einwendungen erhoben worden sind, als Zusammenfassung ist das Buch ein trefflicher Führer und ein Beispiel, wie Landesgeschichte mit der allgemeinen zu verbinden ist und wie wieder die großen allgemeinen Probleme in die Landesgeschichte einzufügen sind.H. Pabst will im Sinne der Theorie von R. Häpke den Nachweis für eine »ökonomische Landschaft« am Mittelrhein und Untermain erbringen. Eigene Quellenforschung hat er zu diesem Zweck nicht angestellt, er beschränkt sich darauf, aus der Literatur entnommene und sonst bekannte Tatsachen entsprechend zu ordnen. Es handelt sich also nicht um induktiv gewonnene Ergebnisse, sondern um eine Zusammenstellung von Belegen für eine feststehende Theorie. Die oberflächliche Arbeit zeigt wenig Verständnis für die historischen Tatsachen, wird besonders der Stellung und Wirksamkeit Frankfurts nicht gerecht, die geographische Abgrenzung bleibt willkürlich. Der an sich gesunde Gedanke von der »ökonomischen Landschaft« kann durch solche Arbeiten nur gefährdet werden. (Die ökonom. Landschaft am Mittelrhein ... Diss. Frankfurt.) A. Baldauf ( 395) hat in einer, nach Form und Durchführung anfängerhaften Untersuchung das Urbar über das Reichsgut in Rätien, dessen Entstehung er mit Caro-Stutz auf etwa 830 ansetzt, für die Wirtschafts-, Siedlungs- und Nationalitätengeschichte ausgewertet und bringt für Vorarlberg, Liechtenstein, St. Gallen und Graubünden lokalgeschichtlich bemerkenswerte Nachweise. Im ganzen fügen sie sich dem herrschenden Bilde von den Zuständen in der Karolingerzeit, von der Streulage des Königsgutes, vom Vorhandensein privaten Eigentums, von den Eigenkirchen und von der Kolonisation ein. Was B. an Ergebnissen bringt, die über die bekannten Grundlinien hinausgehen oder von ihnen abweichen, ist wenig klar und in der Beweisführung gezwungen und unsicher. H. Heimpel (
1374) hat in einer vatikanischen Handschrift die Abschrift eines Schreibens
K. Sigismunds an die genuesische Kolonie in Kaffa-Feodosia auf der Krim gefunden, das er in das Frühjahr 1412
setzt. Es ergibt sich aus ihm der Plan, mit Hilfe der Genuesen einen Handelsweg von Mitteleuropa über das Schwarze
Meer nach China zu eröffnen, Alexandria auszuschalten und damit Venedig zu treffen. Der Plan hat keine praktische
Bedeutung erlangt, er ist aber kennzeichnend für die phantastische Politik Sigismunds. Heimpels gründliche und
scharfsinnige Auswertung des Fundes bringt auch interessante Nachrichten über die damaligen Kenntnisse von den
Welthandelswegen und deren wirtschaftlicher Ausnützungsmöglichkeit.
S.286 H. Nirrnheim ( 1400) hat ein Hamburger Pfund- und Werkzollbuch von 1399 bis 1400 sorgfältig herausgegeben. Wenn auch die Eintragungen nicht vollständig sind und Hamburg in diesem Jahr in einem Krieg mit Holland lag, weshalb der Handel schwer darniederlag, so ist das Zollbuch doch eine recht wichtige Quelle für die Kenntnis des Verkehres, der zur See nach Hamburg kam oder von dort seinen Ausgang nahm. In einer trefflichen Einleitung zeigt N. nach der Darstellung der allgemeinen historischen Verhältnisse und des Zollwesens, welche Ergebnisse sich aus dem Zollbuch über Schiffer und Schiffe, Umfang des Handels und Art der Waren gewinnen lassen. Die sehr erfreuliche Veröffentlichung ist ein schöner, wenn auch nicht an die Bedeutung des Pfundzollbuches von 1369 heranreichender Beitrag zur hamburgischen und hansischen Wirtschaftsgeschichte. Die Arbeit v. Rundstedts ( 1387) war ursprünglich eine noch von G. v. Below angeregte Dissertation. Für seine Untersuchung beschränkt sich v. R. auf die gedruckten Quellen aus südwestdeutschen und Schweizer Städten, auf denen er seine systematische Darstellung aufbaut. Er behandelt dabei die Eigenproduktion an Getreide durch die Stadtbürger, die Zufuhr aus der nahen und weiteren Umgebung, den Markthandel und spekulativen Kauf außerhalb des Marktes, die Frage nach den Großhändlern, die er verneinend beantwortet. Die an sich sauber gearbeitete und verdienstliche Abhandlung leidet unter der willkürlichen Abgrenzung des behandelten Gebietes und unter der der historischen Entwicklung nicht gerecht werdenden systematischen Darstellung. Manche Fragestellung hat der Verf. selbst beim Druck der längere Zeit vorher abgeschlossenen Arbeit als überholt empfunden. E. Wege ( 1347) stellt sich in seiner Abhandlung über die Zünfte als Träger wirtschaftlicher Kollektivmaßnahmen in erster Linie die Aufgabe, die Tätigkeit der Zünfte als Produktivgenossenschaften seit dem späteren MA. darzustellen. Er behandelt die Vorsorge für gemeinsamen Einkauf der Rohstoffe, die Herstellung von Produktionsmitteln und endlich die Organisation des Absatzes durch die Zunft und das Eindringen der kollektiven Lieferungsverträge auf breiter Grundlage in klarer und übersichtlicher Weise. Er zeigt, wie das stadtwirtschaftlich-zünftische Ziel der »bürgerlichen Nahrung« an das System des Groß- und Fernhandels angegliedert war, daß beide nicht einen Widerspruch bedeuteten, sondern nebeneinander bestehen konnten. Im Sinne von G. Aubins Ausführungen über den kollektiven Lieferungsvertrag bringt W. lehrreiche Nachrichten über den Weg, auf dem der kapitalistische Handel in die Zunftwirtschaft eindrang und die Zunft allmählich überhaupt verdrängte. Infolge der systematischen Anordnung hat W. Nachrichten aus dem 14. bis 19. Jhd. bunt durcheinandergemischt und die Einordnung in das jeweilige volkswirtschaftliche System unterlassen, sie aber auch dem Leser kaum möglich gemacht. Dieser Mangel einer historischen Gliederung wirkt störend und beeinträchtigt den Wert der sonst recht ergiebigen und auf guten theoretischen Grundlagen aufgebauten Untersuchung (vgl. S. 297). Cl. Bauer (
1371) behandelt das ma.liche Steuerwesen und die ma.liche Finanzverwaltung,
die Bedeutung der Steuerpacht für das Aufkommen der Hochfinanz, die aber ihr Kapital nicht als Rentenquelle,
sondern als Grundlage für weitere, rein wirtschaftliche Betätigung betrachtet. Die Abhandlung, für die
die Belege in einem großen Werk über die ma.liche Staatsfinanzentwicklung in
S.287 Aussicht gestellt werden, stützt sich auf die englische, französische und dann auch die italienische Entwicklung und berührt die deutsche kaum. B. will durch weitgehende Abstraktion Idealtypen schaffen, vorerst hat er aber erst eine dafür passende, stark soziologische und nicht ganz klare Terminologie gebildet. Die verfassungsgeschichtlichen Grundlagen sind unbefriedigend; wenn taille und Beden als feudalherrschaftliche, d. h. vorstaatliche Steuern erklärt werden (S. 26), wenn B. den Ausgangspunkt des Steuerwesens im Lehenswesen sieht (S. 28), so müssen derartige Angaben, solange nicht quellenmäßige Begründungen gebracht werden und hauptsächlich soziologische Erwägungen zugrunde liegen, abgelehnt werden. |
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