V. Deutsches Urkunden- und Kanzleiwesen des Hoch- und Spätmittelalters.Martin (
276) legt dar, daß dem Schriftvergleich zufolge in der zweiten
Hälfte des 13. Jhds. am Hof der Salzburger Erzbischöfe eine geordnete Kanzlei nicht bestand und zeigt,
daß das öffentliche Notariat erst 1314 von Südtirol aus im Erzbistum Salzburg eindrang, hier jedoch erst
gegen Ende des 14. Jhds. einige
S.131 Bedeutung erlangte. Eine umfangreiche und gründliche Untersuchung Schöffels ( 278) behandelt eingehend die fast ausnahmslos in lateinischer Sprache gehaltenen Bamberger Bischofsurkunden des 13. Jhds. Die auf Schrift- und Diktatvergleichung gestützten Darlegungen des Verfassers lehren, daß die bischöflichen Notare schon zu Beginn des in Frage kommenden Zeitraums den weitaus größten Teil der Urkunden ihres Herrn verfaßten und schrieben und daß die Ausstellerherstellung zu Bamberg in der Folge rasch noch weiter an Boden gewann. Schröders Aufsätze über das hochma.liche Urkunden- und Kanzleiwesen der Bischöfe von Augsburg und über den Kursus in den damaligen Urkunden dieser Kirchenfürsten ( 279) und die Arbeit Klymenkos über die Urkunden Mindowes für den livländischen Orden ( 285) waren dem Berichterstatter nicht zugänglich (vgl. S. 435). Zu den deutschen Bischofs- und Fürstenurkunden vgl. auch 70, 229, 331, 703, 733, 778, 787. Das bemerkenswerteste Ergebnis der in mehr als einer Hinsicht höchst aufschlußreichen Abhandlung Weises ( 281) für die Urkundenlehre ist, daß im Kloster St. Pantaleon zu Köln schon in der ersten Hälfte des 12. Jhds. die Urkundenherstellung einigermaßen organisiert war und daß der weitaus größte Teil der im genannten Jhd. für dieses Stift ausgestellten Urkunden von Empfängerschreibern herrührt (vgl. auch S. 512). Zum städtischen Urkundenwesen vgl. 60, 160 f., 509, 792, 1394, 1548; zum Offizialat 1762; zur Urkundensprache 502, 508 f. |
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