2. Königsurkunden(hierzu vgl. auch
223a,
228,
245,
249,
255,
256,
260,
332,
509,
685,
716 f.,
1253). Mit der Formel »Bene val.« und den Siegeln der
Merowingerdiplome beschäftigt sich ein kurzer, dem Berichterstatter unzugänglicher
S.114 Aufsatz Levillains ( 242). Schramm ( 247) zeigt, daß der Titel »servus Jesu Christi«, den Otto III. 999--1000 während seines Zuges nach Polen führte, für die Menschen von damals, besonders für die Byzantiner, nichts ganz ungewöhnliches an sich hatte und daß er nicht die Demut des Kaisers, sondern dessen zeitweiligen Anspruch auf Gleichstellung mit den Aposteln bekunden sollte, die sich Diener Christi genannt hatten. König ( 244) veröffentlicht nach einer Abschrift Peutingers einen verloren geglaubten Schenkungsbrief Pipins für St. Gallen, der bemerkenswerterweise ein auf königlichen Befehl vom St. Galler Kleriker Milo geschriebenes, objektiv gefaßtes Breve war. Auch legt er dar, daß die Constitutio de expeditione Romana die ronkalischen Felder nicht als »Curia Gallorum«, sondern in pseudoetymologischer Art als »Ruina Gallorum« bezeichnete. Die auf Urkunden Ludwigs d. Fr. und seiner Nachfolger erscheinenden Vermerke, die mit der Wendung »N. impetravit« jene Persönlichkeiten namhaft machen, die im Interesse des Empfängers die Ausfertigung der betreffenden Diplome erwirkt haben, behandelt Grat ( 246) unter Beigabe einer Liste westfränkischer, mit derartigen Vermerken versehener Karolingerurkunden. Im Anschluß an die Forschungen Mühlbachers und anderer Gelehrter erörtert Helleiner ( 253) die Einwirkung der Papsturkunden auf die inneren Merkmale, vor allem die Arengen, der deutschen Herrscherdiplome. Er zeigt in vielfach fördernder Darlegung, wie sich dieser Einfluß, der nicht bloß durch Vorurkunden vermittelt wurde und mehr die sprachliche Fassung als den Kern des Gedankeninhalts berührte, in steigendem Maß unter Heinrich V., Lothar III. und Konrad III. geltend machte und in der frühern Zeit Friedrichs I., unter dem die übernommenen Formeln bereits zum innerlich verarbeiteten Eigenbesitz der Königsurkunde geworden waren, seinen Höhepunkt erreichte, um dann seit dem Ende der sechziger Jahre des 12. Jhds. auf mehrere Jahrzehnte abzuflauen. Während Bauermann ( 248) auf eine bessere als die in der Diplomataausgabe benützte Überlieferung der Urkunde Lothars III. für Gebhard von Lochtum (DL. III. 21) aufmerksam macht und Kehr ( 250) eine bisher unbekannte Ausfertigung Friedrichs II. aus dem Mai 1238 für S. Giorgio in Braida in Verona veröffentlicht, weist Sthamer ( 252) nach, daß der neapolitanische Vizeprotonotar und magister rationalis Andreas von Isernia ( 1316) in zwei seiner Schriften nicht die Originalregister Friedrichs II., sondern die vielleicht auf seine Veranlassung entstandene Urhandschrift der Excerpta Massiliensia benützt hat. |
Diese Seite ist Bestandteil des Informationsangebots "Jahresberichte für deutsche Geschichte" aus der Zwischenkriegszeit (1925-1938) |