V. Kunstgeschichte.Die Bedeutung, welche die Kunstdenkmäler als Niederschlag völkischen, politischen und wirtschaftlichen Lebens haben, muß es ermöglichen, durch eine möglichst umfangreiche Erfassung des Denkmälerbestandes ohne Rücksicht auf die neuzeitlichen Grenzen die Beziehungen und Gemeinsamkeiten in früheren Jh. exakt festzustellen. Diesem Ziele und der Erforschung des germanischen Erbes in den an die Rheinlande angrenzenden Gebieten dienen einige aus dem Bonner kunsthistorischen Institut (Alfred Stange) hervorgegangene Arbeiten. Bei dem Versuche, den deutsch-französischen Grenzraum in seiner Struktur und seinen Beziehungen zu fassen, treten vorzugsweise zwei engverbundene Gruppen heraus, das Rhein-Maasgebiet < 113, 159, 172, 207> und der Trierer Raum < 114>. Diese zeigen in romanischer Zeit unter sich und mit Nordfrankreich noch so viele Gemeinsamkeiten, daß ihre Ausbildung ganz erst von der römischen Kulturgrundlage und dem gemeinsamen fränkisch-germanischen Volksboden her verstanden werden kann. --Ernst-Weis < 59>, dessen Arbeit eine empfindliche Lücke schließt, stellt eine »Metzer Kunstprovinz« fest, deren Grenzen aber nach keiner Seite hin festliegen. »Um das Jahr 1000 war die Grenzbarriere noch nicht bekannt.« Erst am Ende des 12. Jh.'s, als Trier leitend in die künstlerische Entwicklung des Rheinlandes eintrat, wendet Metz sich einseitig dem Westen zu, dem es allmählich eingeordnet wird. -- Kurz hingewiesen sei auf die kunstgeographischen Skizzen von Castyne < 27> und Durieux < 52>. (J. Niessen) |
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