Inscriptiones Graecae

Inscriptiones Graecae

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Einleitung

Inschriften sind die Fußnoten im Buch der Geschichte der alten Welt; nur daß über weite Strecken der Haupttext fehlt.

Inschriften sind Primärquellen zur Geschichte, Religionsgeschichte, Sprachwissenschaft, Onomastik usw., die die antiken Autoren ergänzen, illustrieren, korrigieren. Jede Inschrift ist ein Original. Meist verstümmelt gefunden, sind sie in hohem Maße der Ergänzung und Interpretation bedürftig. Mitunter gelingt es, verstreute Fragmente ein- und derselben Inschrift zusammenzusetzen. Der Zustrom an neuen Inschriften hält unvermindert an: jährlich werden ca. 1000 neu publiziert.

Inschriften sind in der Regel auf Metall eingeritzt oder punziert, auf Stein eingemeißelt und mit Farbe (rot, blau) ausgelegt. Qualität und Menge der Inschriften ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Gesteinen. Metallplatten sind besonders auf der Peloponnes verbreitet. Bleiplättchen werden, zusammengerollt, für Verwünschungen bevorzugt. Silber und Gold sind äußerst selten. Die ältesten Inschriften stammen aus dem 8. Jh. v.Chr. Es gibt keinen Zwischenraum zwischen den Worten (scriptio continua); Interpunktionen finden sich in frühester Zeit willkürlich, in der Kaiserzeit nach röm. Vorbild gelegentlich; dann auch Abkürzungen.

Der Inhalt der Inschriften äußerst mannigfach. Am häufigsten sind Grabinschriften auf Grabstelen (mit Relief), -säulen, -altären: Namen der Toten und Gruß. Eine besondere Form bilden Grabgedichte - Weih-Inschriften an die Götter, oft auf dem geweihten Gegenstand selbst angebracht; häufig nach einem Sieg bei sportlichen oder musischen Agonen gestiftet [16]. - Ehren-Inschriften, vor allem Unterschriften von Statuen, erst seit dem 4.Jh. v.Chr. häufiger, in röm. Zeit massenhaft. - Bildhauer-Inschriften, in denen sich der ausführende Künstler nennt. - Dekrete mit den Beschlüssen der Gesamtgemeinde oder ihrer Abteilungen und Vereine, im Formular in den einzelnen Poleis verschieden. Es überwiegen Ehrendekrete für Bürger anderer Poleis, Könige, römische Magistrate, denen das Ehrenbürgerrecht (Proxenie) verliehen wird. - Freilassungsurkunden von Sklaven, oft als (fiktiver) Verkauf an eine Gottheit vollzogen und in deren Tempel dokumentiert. - Grenz- und Hypothekensteine (horoi). - Gesetze und Regelungen privatrechtlicher sowie öffentlicher und sakraler Angelegenheiten bis hin zur Kodifizierung geltenden Rechts. - Religiöse Texte, Hymnen (mit Noten). - Briefe von hellenistischen Königen und römischen Kaisern. - Bauinschriften, Abrechnungs-Urkunden, Inventarlisten von sakralem Gerät. - Listen und Kataloge von Gegenständen (z.B. auf den Schiffen der athenischen Flotte) und Personen (z.B. von eponymen Beamten, Priestern). - Zwischenstaatliche Urkunden (Asylieurkunden, Staatsverträge, Akten der Rechtssprechung).

Die Sammlung der antiken Inschriften wurde im Jahre 1815 von der Preußischen Akademie der Wissenschaften auf Antrag von August Boeckh beschlossen. In den vier Bänden des "Corpus Inscriptionum Graecarum" wurden 1828-1859 alle damals bekannten Inschriften gesammelt und kommentiert. Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff vereinte 1902 das Prinzip der Autopsie mit dem der Vollständigkeit, beschränkte zugleich die auf 15 Bände geplanten "Inscriptiones Graecae" (IG) auf Griechenland, Italien und die Inseln der Ägäis. Zur Aktualisierung der Sammlung sind Neuauflagen (editio altera) sowie Supplementbände vorgesehen.

Die digitale Edition enthält, beginnend mit dem im Jahre 2001 erschienenen Band IG IX 1², 4, Texte und deutsche Übersetzungen aller Inschriften; die Aufnahme von Übersetzungen in anderen Sprachen ist vorgesehen. In den Übersetzungen wurde auf diakritische Zeichen weitgehend verzichtet; Ergänzungen sind nicht eigens gekennzeichnet, sondern ergeben sich aus dem Vergleich mit der Edition. In bestimmten Fällen sind weitergehende Ergänzungen aus dem kritischen Apparat in eckigen Klammern [ ] wiedergegeben; für den Sinnzusammenhang notwendige sowie erklärende Zusätze sind durch runde Klammern ( ) kenntlich gemacht. Lücken gleich welchen Umfangs werden einheitlich durch "- - -" gekennzeichnet. Alle Zeitangaben sind v. Chr., sofern nicht anders angegeben. Die Abkürzungen "S. d." (= "Sohn des") und "T. d." (= Tochter des") umschreiben das griechische Patronymikon.

Das Akademienvorhaben „Inscriptiones Graecae“ ist Teil des von Bund und Ländern geförderten Akademienprogramms, das der Erhaltung, Sicherung und Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes dient. Koordiniert wird das Programm von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.
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