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Euthymios

21968

Εὐθύμιος

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Vita:

N: Beiname oder Familienname: Kapules — ὁ Καπούλης. Grumel–Darrouzès geben den Familiennamen als “Pécoulès” (Pekules — Πεκουλῆς oder Πεκούλης) an, ohne eine Begründung zu geben. Zu “Kapules” s. vor allem Seibt, in: JÖB 22 (1973) 115.

V: E. war der Ehemann der Maria (# 24945), der Tochter des Bardas (# 20805). Außerdem war E. der Cousin zweiten Grades (δισεξάδελφος) des Ehemannes der Mutter (# 24945A) der Maria, also offenbar eines zweiten Ehemannes (# 24945B) der Mutter der Maria, nachdem Marias Vater Bardas gestorben war. E. war über seinen Cousin zweiten Grades, dessen Ehe schon länger bestand als E.s eigene, also entfernt mit Maria verwandt: Genau sieben Verwandtschaftsgrade trennten E. und Maria voneinander, und zwar sieben Grade Schwägerschaft (sechs Grade Blutsverwandtschaft zwischen E. und seinem Cousin zweiten Grades und ein Grad Blutsverwandtschaft zwischen Maria und ihrer Mutter addieren sich durch die Ehe des Cousins zweiten Grades mit der Mutter der Maria zu sieben Graden Schwägerschaft). Diese Verwandtschaft von E. mit Maria wurde aber von irgendjemandem (der Kläger wird nicht genannt) als zu eng für eine Ehe angesehen, weshalb Stellungnahmen verschiedener Bischöfe zu der Frage der Zulässigkeit dieser Ehe eingeholt wurden. Mit Briefen der Metropoliten von Athen (Michael [# 25364]), von Theben (# 32002) und des Bischofs von Euripos (Euboia) (# 32003) reisten drei Personen aus dem Thema Hellas (Malakenos [# 24844], Bardas [# 20804] und Theodoros [# 27862]) zum Patriarchen Eustathios (# 21876) nach Konstantinopel. In einer Sitzung des Synodalgerichtes entschied Patriarch Eustathios im Juni 1023 (zur Datierung s. Schminck, in: FM 2 [1977] 256 Anm. 5; Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 826a [933]), daß die Ehe wegen zu enger Verwandtschaft ungesetzlich sei, annullierte sie und bestimmte die Trennung der Eheleute sowie, daß Maria in einem lokalen Kloster zur Nonne geschoren werden müsse (ὡρίσθη τόν τε γάμον ἀθέμιτον ὄντα ἀκυρωθῆναι καὶ διαζύγιον περὶ αὐτὸν γενέσθαι ..., ἀποκαρῆναι δὲ τὴν Μαρίαν ἔν τινι τῶν κατὰ τόπον μοναστηρίων). Die Zuständigkeit des Bischofs von Euripos sowie der Metropoliten von Athen und Theben, läßt darauf schließen, daß E. und Maria innerhalb des Bistums Euripos auf Euboia oder auf dem Euboia gegenüberliegenden Festland östlich von Theben und nördlich von Athen lebten.

Q: — (Sonst.): Eustathios Patriarches, Zur Ehe des Euthymios Kapules, p. 104f., bes. 104,1; 105,14-21 (= Syntagma Kanon. V 57).

L: Seibt, in: JÖB 22 (1973) 114f.; Schminck, in: FM 2 (1977) 255–261; Pitsakes, Kolyma gamu 61. 86 (Anm. 8α); Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 826a [933]; Leontaritu, Axiomata 370–372; Prolegomena II 160.

P: Nach den Kanones und den Synodalerlassen bis zum Jahr 1023 konstituierten eigentlich nur bis zu sechs Verwandtschaftsgrade (unabhängig ob durch Blutsverwandtschaft oder Verschwägerung) ein Ehehindernis – so in dem Synodalerlaß des Patriarchen Sisinnios II. (# 27118) vom 21. Februar 997 (cf. Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 804) geregelt –, so daß also die Ehe zwischen E. und Maria eigentlich nicht anzufechten gewesen wäre. Daher stellt die Entscheidung des Patriarchen Eustathios eine erhebliche Verschärfung der kirchlichen Ehegesetze dar. Sie geht in zweierlei Hinsicht sogar noch über den späteren Synodalerlaß des Patriarchen Alexios Studites vom 17. April 1038 (Grumel–Darrouzès, Regestes, Nr. 844) hinaus: Zum einen entschied Alexios, daß Ehen zwischen zwei Blutsverwandten siebten Grades (beispielsweise dem Enkel und der Urenkelin zweier Brüder) ungesetzlich seien, dehnte dieses Verbot aber noch nicht auf die Verschwägerten siebten Grades aus, so daß E. und die über sieben Grade mit ihm wohl nur verschwägerte Maria noch nicht betroffen gewesen wären. Zum anderen erklärte Alexios die spezielle Ehe, über die er im April 1038 zu befinden hatte, zwar für nicht zulässig, ließ sie aber unter dem Prinzip der kirchlichen “Oikonomia” bestehen, weil sie nun schon einmal geschlossen war. Für die Ehe des E. und der Maria aber gab es, obwohl sie bereits bestand, seitens des Patriarchen Eustathios auch keine “Oikonomia”. — Wenn Schminck und Pitsakes mit ihrer Annahme recht haben, daß der Fall des Euthymios und Maria mit dem eines Euphemios (# 21798) und einer Maria (# 24941) aus den Jahren 1025–1030 zu identifizieren ist, dann ist E. mit diesem Euphemios identisch, und das von Patriarch Eustathios festgestellte Ehehindernis ergab sich nicht aus der Ehe von Marias Mutter, sondern aus der Ehe von Marias Tochter, Theodote (# 27959).

Quellen:

  • Eustathios Patriarches, Zur Ehe des Euthymios Kapules
  • Syntagma Kanon.