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Iohannes

23503

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Vita:

T: Papst (April 1024 – Ende 1032; s. dazu BBKL).

V: Der lateinische Chronist Radulphus Glaber berichtet von einer gemeinsamen Gesandtschaft des Kaisers Basileios II. und des Patriarchen Eustathios (# 21876) ca. 1024 an I. mit Geschenken. Die Gesandten sollen vorgeschlagen haben, die byzantinische Kirche solle in ihrem Bereich ebenso universal sein wie die römische Kirche im Gesamtbereich: cum consensu Romani pontificis liceret ecclesiam Constantinopolitanam in suo orbe, sicuti Roma in universo, universalem dici et haberi. Laut Radulphus Glaber hätten die Römer, die von den Byzantinern bestochen worden seien, der Forderung zustimmen wollen, seien aber durch heftigen Protest, der vor allem (von den Kirchenreformern) in Frankreich erhoben worden sei, davon abgehalten worden.

Im Juni 1025 bestätigte I. den Bisantius (# 21164) als (lateinischen) Erzbischof von Bari. Auffällig ist, daß der Papst Bisantius in seiner Urkunde ausdrücklich auch gegen Übergriffe von Seiten der byzantinischen Autoritäten zu schützen sucht: ita ut nullus patricius seu catepanus atque exubitus vel qualiscumque honoris seu dignitatis imperialis sit, audeat vel presumat diiudicare vel molestare aut inquietare de ulla re ... Die Urkunde wird als Zeichen für den erstarkenden päpstlichen Einfluß in Süditalien gesehen, jedoch ist ihre Echtheit nicht zweifelsfrei.

Q: — (lat.): Papsturkunden (Zimmermann) Nr. 565, p. 1070 = Codice diplomatico Barese I Nr. 13, p. 21–23; Radulphus Glaber IV 1, cap. 2.

L: BBKL III (1992) 220–224; EdP II 135–137 (Sennis). — Nicol, in: JEH 13 (1962) 6; Falkenhausen, Dominazione 168. 184; Papsturkunden (Zimmermann) p. 1070; Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 828 (ältere Lit.); Dölger–Müller, Regesten Nr. 817* (Lit.); Bayer, Spaltung 46–52.

P: Dölger–Müller sehen (in der Nachfolge älterer Arbeiten) die Mitteilung als verdächtig an; cf. jedoch zuletzt Bayer, Spaltung 46–52, der die Möglichkeit hervorhebt, daß Basileios II. im Zuge seiner Westpolitik einen Ausgleich mit den Päpsten suchte, um die Rückeroberungspläne auf Sizilien und in Unteritalien nicht zu gefährden. Trotzdem ist nur schwer vorstellbar, daß Byzanz in einer solchen Gesandtschaft um etwas gebeten haben soll, das seit den Konzilien von Konstantinopel und Chalkedon (451) ein (zumindest in Byzanz) allgemein anerkanntes Faktum war. Insofern ist die Darstellung des Chronisten wohl in jedem Fall nicht korrekt. Nicht auszuschließen ist freilich, wie auch Bayer nahelegt, daß die Gesandtschaft sich auf die byzantinischen Gebiete in Unteritalien bezogen hat. Bezeichnend für Radulphus Glaber ist in diesem Zusammenhang auch die Kritik am Papst und an den Römern, der die Verhältnisse in Frankreich gegenübergestellt werden.

Quellen:

  • Papsturkunden (Zimmermann)
  • Codice diplomatico Barese