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Datensatz 16022/21671

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Maria

24945

Μαρία

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Vita:

V: M. war die Tochter des Bardas (# 20805) und bis zum Juni 1023 die Ehefrau des Euthymios Kapules (# 21968). Da der Ehemann ihrer Mutter (# 24945A), also offenbar ein zweiter Ehemann (# 24945B) der Mutter nach dem Tode des Bardas (und somit für M. ein Stiefvater), ein Cousin zweiten Grades des Euthymios war, war M. über ihre Mutter mit Euthymios bereits vor ihrer Ehe verschwägert gewesen und zwar im siebten Verwandtschaftsgrad. Nachdem die Ehe wegen zu enger Verwandtschaft angefochten worden war, traf im Juni 1023 der Patriarch Eustathios (# 21876) eine synodale Entscheidung über die Ehe: Eustathios hielt die Ehe für ungesetzlich, erklärte sie für nichtig, verfügte die Trennung des Euthymios und der M. sowie M.s Einweisung in ein lokales Kloster, d. h. eines, das vermutlich innerhalb des Bistums Euripos auf Euboia oder im Nordosten Boiotiens im Thema Hellas lag (s. bei Euthymios Kapules).

Q: — (Sonst.): Eustathios Patriarches, Zur Ehe des Euthymios Kapules, ed. Seibt, in: JÖB 22 (1973) 104f., bes. l. 1, p. 104; l. 14-21, p. 105 (= Syntagma Kanon. V 57); ohne Namensnennung rückblickend erwähnt in der Gnome des Patriarchen Michael Autoreianos (1208–1214), ed. Schminck, in: FM 2 (1977) 260f., bes. l. 10, p. 261: ... καὶ τὴν γυναῖκα ἀπέκειρεν.

L: Seibt, in: JÖB 22 (1973) 114f.; Schminck, in: FM 2 (1977) 255–261; Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 826a [933]; Leontaritu, Axiomata 370–372.

P: Zu der Ungewöhnlichkeit der Annullierung von M.s Ehe s. bei Euthymios Kapules (# 21968) unter P. — Da die Quelle nur von der Ungesetzlichkeit der Ehe zweier Cousins zweiten Grades mit Mutter und Tochter (einer anderen Familie) spricht, aber nirgends ausdrücklich sagt, daß M. diese Tochter ist und die andere Ehe die Ehe ihrer Mutter war, wäre es auch möglich, daß M. die Mutter ist und M.s (anonyme) Tochter (aus einer anderen Ehe als der mit Euthymios) mit dem Cousin zweiten Grades des Euthymios verheiratet war und zwar schon länger, als M. selbst mit Euthymios verheiratet war. Denn in jedem Falle wird die Ehe von M. und Euthymios als die seit kürzerer Zeit bestehende Ehe durch den Patriarchen aufgelöst. S. dazu die ausführlichen Überlegungen von Pitsakes, Kolyma 86 (Anm. 8β). Rein statistisch dürfte es aber wahrscheinlicher sein, daß die Ehe der älteren Frau (der Mutter) früher geschlossen wurde als die der jüngeren Frau (der Tochter), so daß eher M., die die jüngere Ehe führt und deshalb geschieden wird, die Tochter ist und daß eher M.s Mutter als M.s Tochter mit dem Cousin zweiten Grades des Euthymios verheiratet war. So haben es auch Grumel–Darrouzès gesehen, während Seibt nicht zu erkennen gibt, ob er M. als die Mutter oder Tochter sieht. Schminck und Pitsakes sehen dagegen M. als die Mutter, weil sie den Fall mit einem Fall, der 1025–1030 im Reichsgericht am Hippodrom von dem Richter Eustathios Romaios (# 21870) entschieden wurde, identifizieren. Wenn sie mit ihrer Identifizierung der beiden Rechtsfälle recht haben, dann ist M. mit Maria (# 24941) identisch und das von Patriarch Eustathios festgestellte Ehehindernis ergab sich nicht aus der Ehe von M.s Mutter, sondern aus der Ehe von M.s Tochter Theodote (# 27959), die aber ihrerseits wegen zu geringen Alters der Theodote ungesetzlich war.

Angehörige (anonym):

1. Mutter 24945A

V: Die Mutter der M. war mit einem Cousin zweiten Grades (# 24945B) des Euthymios Kapules, des Ehemannes der M., verheiratet. Als die Ehe zwischen Euthymios Kapules und ihrer Tochter M. wegen zu enger Verwandtschaft vom Patriarchen Eustathios (# 21876) annulliert wurde, blieb ihre eigene Ehe, weil sie zuvor bestanden hatte, davon unberührt. Da ihre Tochter M. als “Tochter des Bardas” bezeichnet wird, muß sie – vermutlich in erster Ehe – mit Bardas (# 20805) verheiratet gewesen sein.

Q: — (Sonst.): Eustathios Patriarches, Zur Ehe des Euthymios Kapules, p. 104f., bes. 104,1; 105,16. 19f. (= Syntagma Kanon. V 57).

P: Zu der Möglichkeit, daß diese anonyme Frau nicht die Mutter der M., sondern deren Tochter war, s. oben unter P. — Wenn Schminck und Pitsakes (cf. Prolegomena II 151–153) mit ihrer Annahme recht haben, daß der Fall des Euthymios und M. mit dem eines Euphemios (# 21798) und einer Maria (# 24941) aus den Jahren 1025–1030 zu identifizieren ist, dann entstand das von Patriarch Eutstathios im Jahre 1023 festgestellte Ehehindernis nicht durch sie, sondern durch M.s Tochter Theodote (# 27959).

2. Zweiter Ehemann der Mutter 24945B

V: Er war der Ehemann der Mutter der M. und außerdem ein Cousin zweiten Grades (δισεξάδελφος) des Euthymios Kapules, der M. heiratete. Über ihn bestand – nach Meinung des Patriarchen Eustathios (# 21876) – eine zu enge Verwandtschaft zwischen den Eheleuten Euthymios Kapules und M., weshalb deren Ehe schließlich annulliert wurde, während seine Ehe mit der Mutter der M. bestehen blieb.

Daß dieser Cousin zweiten Grades, der mit der Mutter der M. verheiratet war, nicht mit M.s Vater Bardas (# 20805) zu identifizieren ist, wird dadurch wahrscheinlich, daß in der Entscheidung des Patriarchen betont wird, daß das Skandalon darin liege, daß zwei Cousins zweiten Grades mit einer Mutter und deren Tochter verheiratet seien (οἷα δύο δισεξαδέλφων μητέρα καὶ θυγατέρα εἰς γάμου κοινωνίαν λαβόντων, l. 15f.; cf. Überschrift, l. 1), was nahelegt, daß Mutter und Tocher einer anderen, nicht blutsverwandten Familie angehören. Wäre dieser Cousin zweiten Grades des Euthymios und Ehemann der Mutter der M. mit M.s Vater Bardas zu identifizieren, dann wären Euthymios und M. im siebten Grade miteinander blutsverwandt gewesen (Euthymios als Urenkel, M. als Ururenkelin derselben Vorfahren) und der Text hätte vermutlich das Verbot einer Ehe zwischen zwei Blutsverwandten siebten Grades formuliert, nicht das Verbot für zwei Cousins zweiten Grades, Mutter und Tochter zu heiraten.

Er ist daher wohl der zweite Ehemann der Mutter der M., nachdem Bardas, der Vater der M., verstorben war.

Q: — (Sonst.): Eustathios Patriarches, Zur Ehe des Euthymios Kapules, p. 104f., bes. 104,1; 105,16. 19f. (= Syntagma Kanon. V 57).

P: Zu der Möglichkeit, daß dieser anonyme Mann nicht die Mutter der M. geheiratet hatte, sondern deren Tochter und somit der Schwiegersohn der M. war, s. oben unter P. — Wenn Schminck und Pitsakes (cf. Prolegomena II 151–153) mit ihrer Annahme recht haben, daß der Fall des Euthymios und M. mit dem eines Euphemios (# 21798) und einer Maria (# 24941) aus den Jahren 1025–1030 zu identifizieren ist, dann ist er mit Georgios (# 22257) identisch und war doch der Schwiegersohn der M.

Quellen:

  • Eustathios Patriarches, Zur Ehe des Euthymios Kapules
  • Syntagma Kanon.