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Stephanus

27384

Στέφανος

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Vita:

T: Papst (885–891).

V: Er wird erwähnt in der Vita Eliae iun. (BHG 580), wo er sehr positiv beschrieben wird: Στέφανος δὲ ἦν ὁ θαυμάσιος οὗτος ὁ τηνικαῦτα τὴν τῶν Ῥωμαίων πηδαλιουχῶν ἐκκλησίαν. συμβαίνουσαν ἔχων τῆς ἱερωσύνης καὶ τὴν πολιτείαν.

Bereits von Beginn seines Pontifikats an hatte S. mit Byzanz zu tun, zum Teil als Erbe der früheren Auseinandersetzungen zwischen Rom und Konstantinopel, zum Teil in dem innerbyzantinischen Machtkampf zwischen Ignatianern und Photianern. Zwischen Ende 885 und Anfang 886 antwortete er auf ein Schreiben des Kaisers Basileios I., das an seinen Vorgänger Hadrian III. (# 22538) gerichtet war und in dem Basileios I. die Wahl von dessen Vorgänger Marinus (# 24983) angezweifelt hatte, da Marinus vor der Wahl zum Papst bereits Bischof (von Caserta) gewesen sei. Die Translation von Bischöfen sei gemäß den Kanones verboten. S. wies diese Behauptung zurück, bestritt grundsätzlich das Recht des Kaisers, über Angelegenheiten der Kirche zu urteilen, und erklärte seinerseits, daß (der Patriarch von Konstantinopel) Photios (# 26667) nur ein Laie sei. Trotzdem ist der Brief insgesamt in einem durchaus freundlichen Ton gehalten, was sich wohl daraus erklärt, daß der Papst die byzantinische Unterstützung gegen die Sarazenen suchte. Gegen Ende des Briefes bat er um die Ausrüstung und Entsendung von Schiffen, die von April bis September die italienischen Küsten gegen sarazenische Angriffe sichern sollten, und beglückwünschte den Kaiser dazu, daß er seinen Sohn (Stephanos [# 27208]) zum Priester habe weihen lassen. Weitere Mitteilungen sollten mündlich von dem Episkopos Teodosius von Oria (# 27578) überbracht werden.

Wohl 886 war er Adressat eines Briefes des Episkopos Stylianos (# 27409) von Neokaisareia, der ein weiteres Mal über Photios Klage erhob, aber zugleich jetzt, nach der erneuten Absetzung des Photios, den Papst darum bat, diejenigen, die Photios in dessen Irrlehre gefolgt oder von ihm verführt worden seien, wieder zur Gemeinschaft der Kirche zuzulassen. S. reagierte mit einem Brief an die Bischöfe und Kleriker “in jedem Erdteil” (ἐν ἑκάστῳ κλήματι [sic] ἐπισκόποις καὶ λοιποῖς κληρικοῖς), in dem er erklärt, daß ihre Informationen von denen abwichen, die er vom Kaiser (Leon VI.) erhalten habe. Er könne daher kein Urteil treffen, bevor beide Seiten zu ihm Gesandte schicken würden, die ihn im einzelnen informieren sollten.

In einem commonitorium für seine Legaten, die den mährischen Großfürsten Svatopluk (# 27437) aufsuchen sollten, schärfte der Papst diesen noch einmal ein, den (eingeschränkten) Gebrauch der slawischen Sprache bei der Liturgie zuzulassen. Zugleich sollten sie dem Nachfolger (Gorasdos [# 22319]) des Methodios (# 25062), den letzterer gegen die kanonischen Statuten eingesetzt habe, untersagen, als Bischof tätig zu werden, bis er nach Rom kommen und seine Angelegenheit dort vortragen werde, so daß über sie entschieden werden könne. Zu datieren ist dieses commonitorium auf das Jahr 885 oder später. Dem commonitorium entspricht ein ausführlicher Brief des Papstes an Svatopluk aus derselben Zeit. Der Vita Clementis (BHG 355) läßt sich entnehmen, daß S. wenig später den fränkischen Kleriker Wiching (# 28443) zum Erzbischof von Mähren ernannte und Gorasdos durch Svatopluk vertreiben ließ.

887/88 protestierte S. in einem Schreiben (Nr. 18) an den Patrikios Georgios (# 22101) dagegen, daß dieser in Tarent den dort zum künftigen Bischof Gewählten aus der Stadt vertrieben habe und sich gegen die kanonischen Statuten darum bemühe, jemand anderen aus einer anderen Gemeinde zum Bischof zu machen und vom Patriarchen von Konstantinopel weihen zu lassen. Bei diesem anderen handelt es sich möglicherweise um Deusdona (# 21538), dessen Weihe der Papst in einem weiteren Brief (Nr. 19) an die Tarentiner ablehnte.

Q: — (Ep.): MGH Epp. VII, Epp. ad res Orientales Nr. 1, p. 372,19 – 374,33 (Brief an Kaiser Basileios I.) (weitere Edition von Grumel, in: REB 11 [1953] 137–147); Nr. 2, p. 375,7 – 380,12 (Brief des Stylianos); Brief des S. an die Episkopoi im Osten: Nr. 3, p. 380,20 – 381,14; Antwort des Stylianos an S.: Nr. 4, p. 381,21 – 383,25; MGH Epp. VII, Fragmenta Registri Stephani V., Nr. 18, p. 343,18 – 344,3; Nr. 19, p. 344,8-13; Nr. 33, p. 352,17 – 353,26; MGH Epp., Epp. Stephani V. Nr. 1, p. 355,1 – 358,5. — (Hag.): Vita Eliae iun. (BHG 580) cap. 36,728-731. — (lat.): Liber Pont. II 112, p. 191–196 (ohne Hinweis auf Kontakte dieses Papstes mit Byzanz).

L: LdMA VIII (1997) 117f.; JE 3407. 3408. 3436. 3437. 3452; EdP II 38–41 (Bonaccorsi); KME III (2003) 753–755. — Hergenröther II 660–667; Grumel, in: REB 11 (1952) 129–136; Laourdas, in: Hellenika 14 (1955) 170–172; Roissi Taibbi 158; RdIm Nr. 1087f., p. 176–178; Dölger–Müller, Regesten Nr. 505 (fehlerhafte Inhaltsangabe).

Quellen:

  • Vita Eliae iun. (BHG 580)
  • MGH Epp.
  • Liber Pont.